Irritationen bei der RLT-Verdunstungskühlung

(Abb. © Condair)
Bei der indirekten Verdunstungskühlung wird im RLT-Gerät auf der Abluftseite ein Luftbefeuchter eingesetzt. Durch die Befeuchtung kühlt die Abluft ab und kann dann nachfolgend in der Wärmerückgewinnung Außenluft effizienter kühlen. (Abb. © Condair)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um eine Veröffentlichung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zur 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Die darin enthaltenen Interpretationen zur Frage „Unterliegen Systeme zur indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen der BImSchV?“ sorgen für Irritationen in der LüKK.

Die LAI, ein Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz, hat ihren „Auslegungsfragenkatalog zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)“ aktualisiert. Im Hinblick auf Systeme der indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Geräten kommt die LAI zu dem Ergebnis, dass durch deren Betrieb Legionellen entstehen könnten. Wenn diese mit der Fortluft in die Umgebung gelangen, könnten sie Gesundheitsgefährdungen hervorrufen. Somit sind laut LAI für solche Anlagen die Vorgaben der BImSchV umzusetzen. Demnach müssten Betreiber solcher Anlagen gegebenenfalls auch nachträglich die BImSchV-Auflagen erfüllen (Gefährdungsanalyse, Sachkundiger im Betrieb, Meldung der Anlage bei der zuständigen Stelle, regelmäßige Wasser- und Hygieneprüfungen, Laboruntersuchungen).
Demgegenüber haben von cci Wissensportal befragte Experten (Prof. Christoph Kaup, Georg Tale, Martin Törpe) in ihren ausführlichen Statements einstimmig und eindeutig nachgewiesen und belegt, dass diese Interpretation des LAI auf falschen Grundlagen basiert und nicht zutrifft: Die indirekte Verdunstungskühlung unterliegt demnach nicht der BImSchV.
Sollten Betreiber solcher Systeme (wie bereits geschehen) von Aufsichtsbehörden, Sachverständigen oder Prüforganisationen aufgefordert werden, diese im zuständigen Kataster zu melden und sie in Übereinstimmung mit der BImSchV zu betreiben, sollten sie aus Sicht der Experten auf die im Beitrag genannten Argumente zu den falschen Interpretationen der LAI verweisen und bräuchten diese Anlagen nicht zu melden.
Der ausführliche Beitrag steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci193382.

cci194220

Ein Kommentar zu “Irritationen bei der RLT-Verdunstungskühlung

  1. Ich kann nur davor warnen das Thema 42. BImSchV und indirekte Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen mit Verweis auf diesen cci-Artikel beiseite zu legen. Ich habe auf meiner Internetseite einen Artikel dazu verfasst. Sie können meine ausführliche Stellungnahme dazu hier abrufen: https://kornack.de/wissenswertes-42-bimschv/42bimschv-rlt-anlagen/

    Jacob Kornack
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, Bestellungskörperschaft: Ingenieurkammer Sachsen

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