Keine Entwarnung bei der F-Gase-Verordnung

Wer angesichts der immer heftiger werdenden Krise in der Kältebranche möglicherweise darauf gehofft hat, dass die Regularien der europäischen F-Gase-Verordnung gelockert werden könnten, ist ein hoffnungsloser Optimist. Ein Workshop der EU-Kommission bestätigte ausdrücklich den bisherigen Kurs: „The phase-down targets will not change“.

Mittlere Preisanstiege für vier gängige Hoch-GWP-Kältemittel von 2014 bis Herbst 2017 (Abb. Öko-Recherche / EU-Kommission)
Beim 3. F-Gas-Consultation-Forum in Brüssel hat die EU-Kommission zu mehreren Wünschen und Diskussionen rund um die Verordnung, die Verknappung von synthetischen Kältemitteln und deren heftige Preisanstiege klare Worte gesprochen. Es bleibt beim vorgesehenen Phase-Down, gemäß dem der nächste Schritt der Kältemittelverknappung im Jahr 2020 ansteht. „Wie haben solche wie nun tatsächlich eingetretene Preisanstiege von mehreren 100 % für Hoch-GWP-Kältemittel vorhergesehen, und die heutigen Preise befinden sich mit etwa 20 € pro Tonne CO2-Äquivalent noch im Rahmen“, so ein Statement der Kommission. Sie begrüßt diese Entwicklung durchaus, denn sie beschleunigt schließlich den Einsatz von Gering-GWP- und von natürlichen Kältemitteln. Auch ein Preis für Kältemittel von 50 € pro Tonne CO2-Äquivalent sei noch „fair“. Gleichzeitig merkt die Kommission an, dass sich die Aufbereitung und Wiederverwendung gebrauchter Kältemittel zwar verdoppelt habe, aber mit einem Anteil von nur rund 5 % im Vergleich zu neu hergestellten Kältemitteln weiterhin sehr gering sei.

Die für die EU-Staaten zur Verfügung stehende Menge an neu hergestellten Kältemitteln beträgt derzeit pro Jahr etwa 120 Mio. t CO2-Äquivalent. Was bedeutet das? Für dieses Äquivalent bekommt man (beispielhaft) folgenden Kältemittelmix: 10.000 t R410A = 21 Mio. t CO2 (GWP = 2.088), 10.000 t R404A = 39 Mio. t CO2 (GWP = 3.922), 15.000 t R134a = 21 Mio. t CO2 (GWP = 1.430) und 15.000 t R 32 = 10 Mio. t CO2 (GWP = 675). Die verbleibenden 29 Mio. t CO2-Äquivalent können dann noch auf diverse HFO-Kältemittel (1234 etc., GWP < 4) und Mischungen aufgeteilt werden.

Ein Link auf die Dokumente des Consultation Forums steht auf der Website von Eurovent hier.

Artikelnummer: cci60116

3 Kommentare zu “Keine Entwarnung bei der F-Gase-Verordnung

  1. Hallo Herr Becker,
    sorry, in der Eile gestern vergaß ich den Hinweis (so wie zwei Fragezeichen), daß die von mir genannten Preise bereits auf das CO2-Equivalent umgerechnet sind.
    So kostet ein kg R404A bereits jetzt 218,90 €.
    Viele Grüße

    Christoph Bullach

  2. Hallo Herr Bullach,
    doch, wenn man der Kommission folgt und sagt, dass 50,- €/tCO2 ein fairer Preis ist, dann sind die genannten Preise fair:

    R134a: 50,56 €/kg = 50,56 €/1,430 tCO2 = 35,36 €/tCO2
    R404A: 55,81 €/kg = 55,81 €/3,922 tCO2 = 14,23 €/tCO2
    R407C: 65,05 €/kg = 65,05 €/1,774 tCO2 = 36,67 €/tCO2
    R410A: 68,01 €/kg = 68,01 €/2,088 tCO2 = 32,57 €/tCO2.

    Die Grenze zu „unfairen“ Preisen wären laut Kommission dann bei:
    R-134a: 71,50 €/kg
    R-404A: 196,10 €/kg
    R-407C: 88,70 €/kg
    R-410A: 104,40 €/kg

    ereicht. Nun ja….

    Viele Grüße,
    Roland Becker

  3. Ab wann und für wen ist (für die EU-Kommission) dann der Preis für Kältemittel unfair. Gilt das für den Handwerker oder logischerweise für den Kunden. Ich weiß auch nicht wo die Kommission den Preis von 20 €/to Äquivalent hernimmt. Zur Zeit liegen die Brutto-Listenpreise ohne Mehrwertsteuer eines deutschen Kältegroßhandels bei: R134a – 50,56 €, R404A – 55,81 €, R407C – 65,05 € und R410A – 68,01 € also allesamt über dem“fairen“ Preis.

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