Kommentar: Jetzt handeln oder abgehängt werden

Dr.-Ing. Manfred Stahl (Abb. © cci Dialog)

Die F-Gase-Verordnung 2024 enthält klare Vorgaben zum künftigen Einsatz synthetischer Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen. Doch ein mögliches Verbot von PFAS-Chemikalien, die in fast allen synthetischen Kältemitteln enthalten sind, könnte die Branche weitaus stärker treffen. Die Uhr tickt: Ein Paradigmenwechsel in der LüKK scheint unvermeidlich – Zeit zu handeln.

„Von den Diskussionen zur Nachhaltigkeit synthetischer Kältemittel habe ich genug. Wir setzen künftig bei Kälte- und Klimaanlagen auf natürliche Kältemittel – wo nötig, auf das PFAS-freie R32 – und überzeugen unsere Kunden von diesen zwar meist teureren, aber nachhaltigeren Lösungen.“ So deutlich äußerte sich der Geschäftsführer eines mittelständischen Kälte-Klima-Fachbetriebs im Gespräch mit mir über die Zukunft der LüKK. Was steckt dahinter?
Die F-Gase-Verordnung 2024 legt bis in die 2030er Jahre fest, welche Kältemittel in welchen neuen Kälte- und Klimaanlagen ab wann verboten werden. Wenige synthetische Kältemittel mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial bleiben erlaubt, aber langfristig bieten vor allem natürliche Kältemittel Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit ohne Ablaufdatum.

Noch brisanter: In der EU wird ein Verbot von gesundheitsschädlichen PFAS-Chemikalien diskutiert – mit möglichen Auswirkungen, die Fachleute als „weit gravierender als die F-Gase-Verordnung“ einstufen. Betroffen sein könnten vor allem R134a, HFO 1234yf und viele Mischungen, die diese Substanzen enthalten. Das trifft schätzungsweise über 95 % aller heute eingesetzten Kältemittel, eine der wenigen Ausnahmen ist R32 (GWP 675). Ein entsprechendes Verbot könnte, so eine aktuelle Zeitplanung der EU-Kommission, bereits 2028 beschlossen werden und Anfang der 2030er Jahre greifen (siehe cci303992). Es bleiben somit für die LüKK gerade einmal fünf Jahre, um sich auf einen drohenden Umstieg vorzubereiten. Der Branche, also Planern, Fachbetrieben und Betreibern, bieten sich damit zwei Optionen:

– „Weiter wie bisher“ – also Kälte- und Klimaanlagen gemäß geltenden Regeln mit synthetischen Kältemitteln planen, installieren und betreiben und hoffen, dass diese Kältemittel bei bezahlbaren Preisen für Service und Preise langfristig verfügbar bleiben.

– Frühzeitig umstellen und auf Nachhaltigkeit setzen. Das bedeutet, bei allen Neuanlagen, die oft 20 Jahre und mehr betrieben werden, wo immer möglich auf natürliche Kältemittel und gegebenenfalls R32 setzen. Mit allen nötigen Investitionen in Schulung, Werkzeuge und Sicherheit, die sich daraus für diese Anlagen ergeben. Nur diese Kältemittel gelten nach dem aktuellen Wissens- und Diskussionstand als zukunftssicher. Allerdings sind beim Einsatz dieser Substanzen häufig Maßnahmen zu beachten und umzusetzen, die die Brennbarkeit der Kältemittel berücksichtigen.

Wäre ich Inhaber eines Fachbetriebs, ich würde mich, wie der eingangs erwähnte Geschäftsführer, klar für die zweite Option entscheiden. Der Umstieg wird so oder so kommen – und früher handeln vermeidet künftige geschäftliche Risiken.

Zum Schluss ein Blick auf die Dimensionen: Laut Destatis verursachten in Deutschland als Kältemittel eingesetzte F-Gase (inklusive Pkw) 2023 ein Treibhauspotenzial von 5,4 Mio. t CO₂-Äquivalent. Das waren nur etwa 0,8 % der Gesamtemissionen von 674 Mio. t CO2-Äquivalent in diesem Jahr. So viel zur Hebelwirkung von Kältemitteln auf das Einsparpotenzial an Treibhausgasen.

Dr.-Ing. Manfred Stahl, Herausgeber cci Zeitung

manfred.stahl@cci-dialog.de

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Ein Kommentar zu “Kommentar: Jetzt handeln oder abgehängt werden

  1. Schön das die Fachverbände den Einsatz von Natürlichen Kältemitteln unterstützen jedoch kommt diese Unterstützung nicht bei den Handwerksbetrieben an! Wir haben wieder 2 Ausschreibungen mit R290 für kleine Gastro-Kühl- und Tiefkühlzellen als Direktverdampfung mit allen Sensoren, Ventilatoren, Füllmengen und vorläufige Gefährdungsbeurteilung ausgeschrieben und nur Rücksendungen auf R513a und R451a angeboten bekommen. Sicher stand heute noch zulässig jedoch sollte ein Neubau nicht eine Kälteanlage haben die ab 2032 keinen Service erlaubt!!!!!!! (und wir schreiben immer nur Vdkf-Mitglieder im Umkreis von 50-75 km vom Projekt an)

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