Kommentar: Neuer Gebäudetyp E – So geht die Gesundheit den Bach runter

Dr.-Ing. Manfred Stahl (Abb. © cci Dialog)

Ende November haben das Bau- und Justizministerium ein Eckpunktepapier zur Einführung des „Gebäudetyps E“ vorgelegt. Mehrere Aspekte in diesem Papier haben in der TGA-Branche und in der LüKK für Diskussionen und Widerstand gesorgt. Ich habe mir daraufhin das 13-seitige Dokument zum Gebäudetyp E genauer angeschaut – und mich über darin empfohlene Maßnahmen gewundert und auch geärgert.

„Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer. Auch auf Handtuchheizkörper im Bad legt nicht jeder Wert, wenn es ohnehin eine Fußbodenheizung gibt“. Diese Aussage ist keine Satire, sondern ein Zitat der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig aus einer Presseerklärung. Sollen das etwa typische Beispiele zur Umsetzung des „Gebäudetyp E“ zum künftig schnelleren, einfacheren und günstigeren Bauen sein? frage ich mich. Hintergrund ist: Mit Einführung des “Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ – so heißt der Gebäudetyp E (E = einfach) offiziell (siehe Anhang), will die Regierung es Bauherren erleichtern, auf „etablierte Goldbaustandards“ zu verzichten, die gesetzlich nicht zwingend notwendig sind. Was die Ministerien unter Goldstandards verstehen, betrifft im Eckpunktepapier beispielsweise folgende empfohlenen Maßnahmen. Und diese könnten tatsächlich deutlich mehr Potenzial zum günstigen Bauen haben als der Verzicht auf Steckdosen und Handtuchheizkörper:

– nur Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes GEG an Effizienz, Statik und Schalldämmung einhalten

– jegliche Komfort- und Ausstattungsstandards in einfach(st)er Ausführung

– Verzicht auf Keller, Garage und Stellplätze

– Heizkörper statt Fußbodenheizung einsetzen

– weniger Fenster und Glasflächen einsetzen.

Den möglichen Verzicht solcher Baufeatures beim Gebäudetyp E mögen Architekt und Bauherr per Vertrag festlegen. Demgegenüber halte ich aber folgende Punkte, die im Dokument ebenfalls als bauverbilligend empfohlen werden, für indiskutabel:

– Reduzierung der Norm-Innenraumtemperatur

Die empfohlene Mindesttemperatur beträgt gemäß Nationalem Anhang zur DIN EN 16798 Teil 1 „Eingangsparameter für das Raumklima“ in der Standardkategorie II = 20 °C und in der Kategorie III „moderat“ = 18 °C. Solche Mindestanforderungen an Temperaturen müssen im künftigen GEG 2026 eindeutig festgelegt werden – ich bin auf die Umsetzung gespannt.

– Verzicht auf eine mechanische Be- und Entlüftung, stattdessen natürliche Fenster- und Querlüftung

Dazu gibt es ein klares Veto von mir. Viele Verbände drängen seit Jahren darauf, die mechanische Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung aufgrund ihrer positiven Eigenschaften zum Feuchte- und Gesundheitsschutz sowie zur Einsparung an Heizenergie fest im GEG zu verankern. Dass nun offiziell empfohlen wird, darauf sogar zu verzichten, geht aus meiner Sicht gar nicht! Ausreichende Raumtemperaturen und eine hygienisch gute Raumluftqualität sind unabdingbare Faktoren, die nichts mit Kostensparen und Komfort, sondern mit Gesundheit und Lebensqualität in Wohnungen zu tun haben, siehe dazu auch das Statement des VDMA-ALT unter cci312206.

Noch sind der Gebäudetyp E und die darin erläuterten Möglichkeiten zu Kostensenkungen nicht beschlossen. Dazu heißt es von den Ministerien, dass demnächst ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden soll. Auf Basis dieser Gespräche sollen dann praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.

Hat der Gebäudetyp E tatsächlich das Potenzial, die heutigen hohen Baukosten signifikant zu senken? Können dadurch bauwillige Familien tatsächlich ihren Traum von den eigenen vier Wänden eher realisieren, indem sie dann für Jahrzehnte auf Komfort verzichten? Und wollen sie das tatsächlich? Oder soll das Gesetz letztlich nur Baukonzernen dienen, die dadurch ihre Kosten bei großen Bauprojekten – um wieviel auch immer – mindern können?

Ich habe meine Zweifel, ob diese Rechnung aufgeht – und wie sehen Sie das?

Dr.-Ing. Manfred Stahl, Herausgeber cci Zeitung

manfred.stahl@cci-dialog.de

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cci313000

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9 Kommentare zu “Kommentar: Neuer Gebäudetyp E – So geht die Gesundheit den Bach runter

  1. Sehr geehrter Herr Stahl
    mit Interesse habe ich wieder mal Ihren Artikel gelesen und bin im Grunde Ihrer Ansicht. Was mir dazu auch noch einfällt ist der Umstand, dass für die „Einfache Bauweise“ wohl auch die Rechtsstreite vermehrt auftreten. Die genannten Vereinfachungen durch die populistischen Politiker in Ihrem Artikel sind völliger Quatsch und sind ggf. Komfortausführungen, die im Regelwerken eher nicht aufgeführt sind. Die Absenkungen zum Beispiel der Innentemperaturen führen meiner Ansicht dazu, dass dann wohl mehr gestritten wird. Dadurch wird das Bauen nicht einfacher aber der Streit danach mehr.
    Ich bin gerade in einigen Beweisanträgen tätig in dem sich fachlose Anwälte um die Interpretationen von „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ trefflich austauschen. So fragte mich ein Anwalt im Verfahren, ob das Fehlen der „Grundlüftung“ (Ich weiß nicht, was das in der Lüftung nach DIN 1946-6 bedeutet!) nicht eine a.a.R.d.T. ist, obwohl im Kaufvertrag besonders nur die Lüftung zum Feuchteschutz zugesagt und alles Andere ausgeschlossen wurde.
    Bei den aktuellen Bauarten mit dichten Umfassungsflächen führt der Verzicht der Lüftungsfunktion dazu, dass die Hersteller der Fenster wie bisher mehr zum Verzicht auf Teile der Rahmendichtungen oder den Einbau von Außenluftwanddurchlässen zurückgreifen, über diesen Unsinn würde ich gerne mehr streiten.
    Was mir dazu eigentlich fehlt ist die notwendige Hinweispflicht die bei so einer einfachen Bauart Not tut: „Achtung! im Wohnzimmer können Sie bei gewissen Außentemperaturen nur noch mit Heizdecke leben!“
    Mit freundlichen Grüßen
    SVfS Dipl.-Ing.(FH) Hans Christian Sieber

  2. Zunächst einmal vielen Dank allen Lesern, die mit ihren Zuschriften meinen Beitrag zum Gebäudetyp E kommentiert und mit ihren Einschätzungen und Erwartungen auch kritisch beleuchtet und ergänzt haben. Ich möchte nun weder auf die kritischen noch auf die zustimmenden Punkte in den Leserbriefen eingehen, und mit mehreren Leserbriefschreibern habe ich zwischenzeitlich auch telefoniert und diskutiert. Einigkeit herrschte dabei insbesondere zu folgenden Punkten:
    – Beim Gebäudetyp E wird es jedem Häuslebauer freigestellt, für welche Bauausführungen er sich letztlich entscheidet. Dazu werden beim Gebäudetyp E bestehende Vorschriften so gelockert, dass sich daraus Möglichkeiten für eine günstigere Bauausführung ergeben – die dann allerdings für Jahrzehnte den Komfort einschränken könnten. Wie stark die Baukosten bei Anwenden des Typ E tatsächlich sinken, ist projektspezifisch und individuell – daher ist eine Vorhersage kaum möglich, ob das nun 10, 20 oder mehr Prozent der „ursprünglich veranschlagten“ Baukosten sein könnten. Aber ich bin auf erste Ergebnisse sehr gespannt.
    – Unbestritten ist, dass der Betrieb einer mechanischen Wohnungslüftung im Vergleich zur Fensterlüftung mehrere Vorteile hat: Die Raumluft hat dadurch eine dauerhaft gute Qualität, mögliche Feuchteschäden werden verringert/vermieden, und die Wärmerückgewinnung hilft dabei, Heizenergie zu sparen. Insofern halte ich die Wohnungslüftung weiterhin für ein wichtiges System, auf das nicht verzichtet werden sollte.
    Abschließend zwei aktuelle Informationen zum Thema Wohnungsbau:

    Am 17. Dezember hat das Kiel Institut für Weltwirtschaft die Studie „Mehr als nur Zinsen: Eigenkapitalanforderungen und Erschwinglichkeit von Wohneigentum in Deutschland“ veröffentlicht. Daraus eine interessante Passage zum Thema Baukosten:
    „Demgegenüber hat der anfangs benötigte Eigenkapitalbedarf (Anm.: meist etwa 20 % der gesamten Baukosten) aufgrund stark gestiegener Immobilienpreise ein bislang beispielloses Niveau erreicht. Babyboomer (Anm.: geboren zwischen etwa 1955 bis 1965), die zwischen 1980 und 1990 Wohneigentum erwarben, mussten für Wohnungen etwa das 1,7-Fache und für Einfamilienhäuser das 3,6-Fache ihres jährlichen verfügbaren Einkommens als Eigenkapital aufbringen. Millennials (Anm.: geboren zwischen 1981 und 1999) hingegen müssen heute mehr als das Dreifache ihres Jahreseinkommens für Wohnungen und über das Fünffache für Einfamilienhäuser mobilisieren. Folglich benötigen Millennials — bei konstanter Sparquote — etwa doppelt so lange wie ihre Eltern, um genügend Eigenmittel anzusparen. Diese gestiegenen Anforderungen haben die Eintrittsbarrieren zum Erwerb von Wohneigentum erheblich erhöht, insbesondere für Haushalte mit geringen Ersparnissen“.

    Am 18. Dezember präsentierte das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Zahlen zum Wohnungsbau in Deutschland. Demnach gab es bei Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis Oktober 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum folgende Entwicklungen:
    +14,0 % bei Wohngebäuden auf insgesamt auf 159.100, davon
    +16,6 % bei Einfamilienhäusern auf 37.000
    -1,1 % bei Zweifamilienhäusern auf 10.600
    +13,2 % bei Mehrfamilienhäusern auf 104.100 Wohnungen
    + 43,0 % bei Wohnungen in Wohnheimen auf 7.400 Wohnungen.
    Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis Oktober 2025 insgesamt 33.000 Wohnungen genehmigt, das waren 2,1 % oder 700 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

    Beste Grüße Dr.-Ing. Manfred Stahl

  3. Vielen Dank, Herr Dr. Stahl, für Ihr Veto bzgl. der Behandlung der mechanischen Wohnungslüftung im Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E.

    Da schaut man EINMAL nicht in den cci-Branchenticker und verpaast gleich so einen wichtigen Artikel! 😉

    Was Sie dazu schreiben, unterstütze ich ebenso wie die Kommentare von Claus Händel und Herrn Dr. Bredenbeck.
    Der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW) befürwortet zwar grundsätzlich die Idee des Gebäudetyps E als Möglichkeit, den Wohnungsbau anzukurbeln. Allerdings sehen wir mögliche Abschwächungen bei den Energieeffizienz-Anforderungen kritisch und möchten auch sehr davor warnen, an Lüftungsanlagen zu sparen. So kann man am Ende mit Feuchte und Schimmel bestraft werden.

    Um es klar zu sagen: Der Verweis auf bloße Fensterlüftung in der Pressemitteilung und den Anlagen zu den Eckpunkten vom BMJV und BMWSB werden der heutigen effizienten und dichten Bauweise nicht gerecht. Falls diese Konzepte zur Umsetzung kommen, bedeutet dies Gefahren für die Gesundheit von Bewohnenden und Bausubstanz durch Feuchte und Schimmel! Kosten, die man beim Bauen spart, wird man in vielen Fällen um ein Vielfaches multipliziert später in der Schimmelsanierung haben.
    Gemeinsam mit Kollegen aus anderen Verbänden werden wir uns per Brief entsprechend an die beiden Ministerien wenden.

    Aus energetischer Perspektive scheinen uns ferner Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung besonders gefährdet, Opfer von Sparmaßnahmen gem. Gebäudetyp E zu werden, wenn man sie als bloße Komfortstandards ansieht. Ihr Einsparpotenzial bei Energie und THG ist aber enorm, wie das ITG Dresden in mittlerweile drei Studien nachgewiesen hat, die man alle auf der VfW-Webseite findet: https://wohnungslueftung-ev.de/category/itg-studien/

    Sie senken den Heizwärmebedarf dramatisch gegenüber der Fensterlüftung, sind höchst effizient (äquivalente Leistungszahl 11-25(!)), eine perfekte Komplementärtechnologie zur Wärmepumpe und höchst netzdienlich im Gesamtenergiesystem.
    Sie nun als Schnick-Schnack abzustempeln, wird ihrer Bedeutung als Schlüsseltechnologie der Wärmewende in keinster Weise gerecht – vor allem nicht im Lichte der Dringlichkeit der Emissionsreduktion im Gebäudesektor und der jährlichen Zielverfehlung beim Klimaschutzziel unseres Sektors.
    Daher gehört die Lüftung mit Wärmerückgewinnung ferner ins Klimaschutzprogramm der Bundesregierung!

    Ralf Lottes, Geschäftsführer VfW

  4. Hallo Herr Stahl,

    ich bin genau so entsetzt wie Sie. Wozu gab es eigentlich die Untersuchungen zur Energieverschwendung durch Fensterlüftung und dem Nachweis, dass Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wirtschaftlicher sind?
    Das ist der gleiche Unsinn wie Neubauschulen mit Fensterlüftung, was aber von offiziellen Stellen (z. B. Bürgermeister von Treptow) gepriesen und belobigt wird.
    Über Fenstergrößen kann man sich einigen – aber Fensterlüftung ist weder zur Energieeinsparung noch für ein gesundes Raumklima geeignet.
    Der Entwurf ist so komplett abzulehnen!

    Mit freundlichen Grüßen und angenehme Feiertage
    Dr.-Ing. Günter Bredenbeck

  5. Sehr geehrter Herr Stahl,
    weshalb muss eigentlich die staatliche Überregulierung des Bausektors durch Energiegesetze, Bauvorschriften, zunehmend unverständliches Technisches Regelwerk und Lobbyarbeit in all diesen Bereichen etc. durch eine weitere Regel wieder dereguliert werden? Im Laufe meiner Tätigkeit haben wir uns als Planer aus dem Gebäudeplanungsgeschäft nahezu komplett zurückgezogen. Wissenschaftlich fundierte Regeln werden durch politisch geprägte Regulierungen ersetzt. Wohnhäuser sind doch keine Schlaf- und Beköstigungsbaracken für das einfache Volk. Fachleute, wie erfahrene Architekten und Ingenieure, können doch nicht mehr ernsthaft einen Bauherren beraten, der sich zum Beispiel einen schönen Alterssitz in Deutschland bauen möchte und sich einfach wohlfühlen will. Wo bleibt den bitteschön der gesunde Menschen- und Sachverstand?
    Zum Heizkörper und den Lichteinfall durch kleine Fensterchen etc. fiel mir spontan die sehr lesenswerte Dokumentation ein, die ich Ihnen gern weiterempfehlen möchte: https://rom-umwelt-stiftung.de/wp-content/uploads/2006/02/Dokumentation_Thermische_Behaglichkeit.pdf
    Ich sehe auch wie Sie den Haftungsfall kommen, wenn der Besteller der Behausung bei Erstellung, Erscheinungsbild und späterer Nutzung aus allen Wolken fällt.
    Als Leser Ihrer Zeitung bin ich nicht mit Allem einverstanden, muss ich auch nicht. Trotzdem spiegeln die Kommentare doch zaghaft wider, dass es noch so etwas wie eine Meinungsvielfalt gibt. Ich habe den Eindruck, dass noch vor Jahren die Artikel Ihrer Zeitung mehr von den Lesern kommentiert und diskutiert wurden. Deshalb, weiter so, ruhig auch mal etwas kritischer.
    (Anm. d. Red.: Der Redaktion ist der Name des Verfassers bekannt, er bittet jedoch um anonyme Veröffentlichung)

  6. Der Gebäudetyp E ist ein erster Versuch, die Baukosten abzufedern. Wieviel das sein kann und welche Gebäude das betrifft, sollte man ruhig einmal versuchen. Das dadurch ein Zielkonflikt entsteht zwischen Kosten – (Thermischer) Behaglichkeit – Energiebedarf ist offensichtlich.
    Alle sprechen von Entbürokratisierung, aber mögliche Vorschläge erzeugen (teils zu recht) sofort Bedenken. Wenn wir aus diesem „lock in“ herauskommen wollen, sollten wir dem Typ E eine Chance geben. Interessant wäre hierzu eine Erfassung der tatsächlichen Kostenersparnis und mögliche Auswirkungen auf die Nutzenden.

  7. Über vereinfachtes und serielles Bauen nachzudenken ist sicherlich richtig.
    Grundsätzlich ist das schon heute möglich. Natürlich stellt sich die Frage der Rechtssicherheit – jetzt und vermutlich auch beim Gebäudetyp E.

    Ein Aspekt zu Lüftungsanlagen insbesondere Wohnungslüftungsanlagen:
    Bis heute ist nicht vorgeschrieben Lüftungsanlagen in Wohngebäude einzubauen. Ausnahme sind Entlüftungsanlagen für fensterlose Bäder und WC. Das wird in keiner Weise in Frage gestellt.

    Schon heute entscheiden sich Bauherren aus gesundheitlichen und/oder energetischen Aspekten für eine Lüftungsanlage mit Bedarfsregelung und/oder Wärmerückgewinnung. Aus beiden Gründen eine sinnvolle und zukunftssichere Entscheidung.
    Wir führen regelmäßig eine Marktabschätzung durch und seit vielen Jahren wird etwa ein Drittel der neu gebauten Wohneinheiten mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Oft auch im geförderten Bereich – also eine aktive Entscheidung der Nutzer.

    In zwei Drittel der Wohneinheiten wird leider keine Lüftungsanlage eingebaut. Diese Kosten treten also gar nicht auf. Überall dort, wo auf die Kosten geschaut wird, also eigentlich nicht. Heute nicht und in der Vergangenheit nicht.
    Wie kann man Kostenreduzierungen prognostizieren für einen Aspekt, der gar nicht so gebaut wird. Diese Sichtweise erscheint mir äußerst fragwürdig. Die Kosten treten nur dort auf, wo sich die Nutzer aktiv dafür entscheiden.

    Auch die in diesem Zusammenhang kritisierte DIN 1946-6 fordert nicht den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Im Lüftungskonzept wird überprüft, ob die Randbedingungen zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen notwendig machen. Die Entscheidung darüber, was tatsächlich gemacht wird, obliegt den Nutzern und Planenden. Auch eine Fensterlüftung mit nutzerunabhängigem Feuchteschutz ist möglich. Diese Norm ist also Teil der notwendigen Informationen auch zum Gebäudetyp E.

    Wie will man zukünftig „Nullenergie-Gebäude“ bauen, wenn aus Gründen der Gesundheit und Behaglichkeit etwa 50 % der Energie zum Fenster raus geht. Über groß dimensionierte Wärmeerzeuger (Wärmepumpen) will ich gar nicht weiter reden. Gebäude, die man heute baut, werden erst mal 50 Jahre so genutzt. Nachrüstungen sind wesentlich teurer. Man verschiebt also wieder Kosten in die Zukunft.

    Claus Händel FGK

    1. Sehr geehrter Herr Dr. Stahl.
      Ihr Bericht zum Gebäudetyp E gibt sich kritisch, ist in Wahrheit aber vor allem eines: eine Verteidigung bestehender Bau- und Normstrukturen unter dem Deckmantel von Gesundheits- und Qualitätsargumenten.
      Aus einem freiwilligen, vertraglich geregelten Optionsmodell wird ein angeblicher Angriff auf menschenwürdiges Wohnen konstruiert. Einzelne politische Zitate dienen als Aufreger, während die eigentliche Zielsetzung, mehr Entscheidungsfreiheit jenseits nicht zwingender Normen, systematisch verzerrt wird. Abweichung vom Status quo gilt hier reflexhaft als Risiko.
      Besonders fragwürdig ist die Gleichsetzung von Technik mit Gesundheit. Niedrigere Raumtemperaturen oder der Verzicht auf mechanische Lüftung werden pauschal als unzumutbar dargestellt. Das ignoriert Lebensrealitäten ebenso wie die Tatsache, dass Millionen Menschen seit Jahrzehnten und teils bis heute, ohne diese Standards leben, ohne dass dies automatisch krank macht. Technik wird moralisch überhöht: mehr gilt als richtig, weniger als fahrlässig.
      Was völlig fehlt, ist eine ehrliche Prioritätenfrage. Ist es sozial gerecht, Bauwilligen vorzuschreiben, welche Standards sie sich leisten müssen – selbst dann, wenn sie bewusst darauf verzichten würden, um überhaupt bauen zu können? Oder geht es vielmehr darum, ein System zu bewahren, das von immer neuen Normen, Anforderungen und Beratungsleistungen lebt?
      Der Vorwurf, der Gebäudetyp E nütze am Ende vor allem Baukonzernen, ist dabei paradox. Gerade große Akteure profitieren von komplexen Regelwerken, während private Bauherren und Familien unter ihnen leiden. Mehr Freiheit schadet nicht den Schwachen – sie hilft ihnen.
      Der Bericht arbeitet mit Angst vor Komfortverlust, vor Qualitätsabbau, vor Veränderung. Was fehlt, ist Vertrauen in mündige Bauherren und der Mut, anzuerkennen, dass nicht jede Norm, nur weil sie existiert, auch dauerhaft sinnvoll ist.
      Der Gebäudetyp E ist sicher kein Allheilmittel. Ihn jedoch vorschnell zu diskreditieren, weil er liebgewonnene Gewissheiten infrage stellt, ist kein Beitrag zur Lösung der Baukostenkrise, sondern Teil ihres Fortbestands.
      Mirko Pfrötzschner

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