Wie das realisiert werden soll ist dann dem Planer überlassen

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Sorgfältige Brandschutzkonzepte vermeiden nachträgliche Kosten (Artikelnummer cci60308).

Anton Tienes ergänzt:aus Sicht des Planers:

„In den Brandschutzkonzepten sind oftmals nicht genügend Informationen für die TGA und Vorgaben zur Realisierung. Dies besonders bei erforderlicher Entrauchung von Gebäudeteilen.
Hinweise zu Grundlagen für die natürliche Entrauchung mit Angaben zu Entrauchungs- und Nachströmflächen sind mit %-Angaben, bezogen auf die Grundfläche der zu entrauchenden Räume, oft nicht auf die Realität der Gebäudesubstanz und die Umsetzung abgestimmt. Diese Entrauchung ist Bestandteil der Architektur.
Hinweise zu mechanischen Entrauchungen sind oftmal nur mit dem Hinweis“10-facher Luftwechsel“ ausgewiesen. Wie das realisiert werden soll, ist dann dem Fachplaner überlassen. Der muss/soll sich dann mit dem Prüfsachverständigen abstimmen, um die Planung abnahmegerecht zu realisieren.
Hier sollten sich Brandschutzkonzeptersteller und Bauherr bereits in der Vorplanungsphase einen Fachplaner und den möglichen Prüfsachverständigen ins Boot nehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Texte finden Sie bei den genannten Meldungen.
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Artikelnummer: cci61070

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