Kräftebündelung gegen geplantes PFAS-Verbot in der EU

(Abb. © LüKK-Organisationen)
Sieben LüKK-Organisationen kämpfen gemeinsam gegen ein pauschales Verbot von rund 10.000 PFAS-Chemikalien an. (Abb. © LüKK-Organisationen)

Mit gebündelter Kraft stellen sich gleich sieben Organisationen der LüKK gegen das geplante pauschale PFAS-Verbot in der EU. Sie fordern weitreichende Ausnahmen für fluorierte Kältemittel und zweifeln die Rechtskonformität des PFAS-Verbotsvorhabens an.

Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule, FGK, RLT-Herstellerverband, VDKF und ZVKKW haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem geplanten Verbot der PFAS-Chemikaliengruppe im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung erstellt. Diese wurde an die politischen Entscheidungsträger in den EU-Institutionen Rat, Parlament und Kommission, im Bundestag, in den relevanten Bundesministerien und an die vom PFAS-Verbot betroffenen Betreiberverbände gesendet.
Hintergrund: Die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche verwendet PFAS-Chemikalien in vielfältigen Formen und Anwendungen – unter anderem in Dichtungen, Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffen sowie in elektrotechnischen und elektronischen Komponenten, aber auch als fluorierte Kältemittel. Geeignete Alternativen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften seien jedoch in vielen Fällen weder derzeit verfügbar noch im Zeitrahmen der geplanten Verbotsfristen als marktreife Produkte entwickelbar. Das pauschale Verbot aller PFAS-Chemikalien, das derzeit von der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) geprüft wird, lehnen die Organisationen daher ab, sofern es losgelöst von einer Bewertung der tatsächlichen Umweltbelastung und der absehbaren Verfügbarkeit geeigneter Ersatzstoffe erfolgt. Der sichere Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sei ansonsten massiv gefährdet.
Die Kernforderungen in der Stellungnahme lauten:

  • Komplette Ausnahmeregelung für fluorierte Kältemittel
  • Zeitlich unbegrenzte Ausnahmereglung für PFAS-haltige Kältemittel für Bestandsanlagen
  • Zeitlich unbegrenzte Ausnahmereglung für PFAS-haltige Ersatzteile für Bestandsanlagen

Grundsätzlich stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme zudem die Rechtskonformität des PFAS-Verbotsvorhabens mit dem EU-Recht in Frage, das ohne Beteiligung von EU-Parlament und -Rat ausschließlich durch die EU-Kommission erfolgen soll. Dieses sogenannte Komitologieverfahren sei bei unwesentlichen Veränderungen einer bestehenden Verordnung sinnvoll, nicht aber beim geplanten Verbot von rund 10.000 PFAS-Chemikalien. „Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des PFAS-Verbots sind so immens, dass diese politisch verhandelt werden müssen, wofür in der EU das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist“, erklären die Unterzeichner der Stellungnahme. Die beteiligten Organisationen vertreten die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Hersteller und Bildung.
cci Branchenticker hat bereits umfassend über das drohende PFAS-Verbot berichtet (siehe hier).
Die vier Seiten umfassende Stellungnahme steht unter „Anhänge“ zum Download bereit.

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