Leser fragt, Experte antwortet: Rückfragen zum Kompromiss zur F-Gase-Verordnung

(Abb. © cci Dialog GmbH)
Christoph Brauneis, VDKF (Abb. © cci Dialog GmbH)

Am 9. Oktober veröffentlichte cci Branchenticker die Meldung „Novellierung der F-Gase-Verordnung: Der VDKF nennt Details zum neuen Kompromiss“, in der einige Kernpunkte des Kompromisses zur Novellierung der F-Gase-Verordnung genannt wurden. Dazu hat ein Leser nun einige detaillierte Rückfragen. Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), beantwortet diese ausführlich, verweist aber darauf, dass die Aussagen nicht rechtsverbindlich sind.

Die Fragen des Lesers und die Antworten von Christoph Brauneis lauten wie folgt:

Zur Textstelle „… ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft/Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2035 …“

Frage: Nur zur Sicherheit, sind mit „Split-Luft/Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten“ Split-Luft/Wasser-Klimaanlagen gemeint und nicht Split-Klimaanlagen?
Antwort: In der Verordnung werden immer Klimaanlagen und Wärmepumpen in einen Topf geworfen. Wenn da steht „Split“ und „Luft/Wasser“ gilt das für Klimaanlagen und Wärmepumpen. In diesem Fall dann GWP 150 ab 2027. Bei „Split“ und „Luft/Luft“ sind auch wieder Klimaanlagen und Wärmepumpen gemeint, aber der GWP 150 gilt erst ab 2029.

Frage: Sind mit „Split-Luft/Luft-Wärmepumpen ab 2029“ nur Anlagen mit einem GWP über 150 und einer Kühlleistung kleiner 12kW gemeint, oder alle Leistungsgrößen mit GWP größer 150?
Antwort: Nur die unter 12 kW. Für über 12 kW gilt GWP 750 ab 2029.

Frage: Split-Luft/Luft-Wärmepumpen werden ja sicher nicht gänzlich ab 2029 verboten werden, wie man den Satz auch verstehen könnte?
Antwort: Nein, nur über GWP 150 gilt das Verbot.

Frage: Das Verbot des Inverkehrbringens einer Mono-Splitklimageräte mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, bleibt von der Novellierung unberührt?
Antwort: Hier gilt das Verbot ab 2025 für Anlagen mit GWP über 750.

Frage: Multi-Split-Luft/Luft-Klimaanlagen/-Wärmepumpen mit weniger als 3 kg können noch Kältemittel, dessen GWP größer 750 ist, bis 2029 genutzt werden? Oder hat sich auch hier was geändert?
Antwort: Hier müsste das gleiche gelten wie oben gesagt. Bei Multi-Split gibt es keine Besonderheit für Anlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge.

Vielen herzlichen Dank an unseren Fragesteller und an Christoph Brauneis für die prompten Antworten!

Zur Meldung „Novellierung der F-Gase-Verordnung: Der VDKF nennt Details zum neuen Kompromiss“ vom 9. Oktober geht es hier: Artikelnummer cci257159.

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