Ein Leser macht sich Gedanken, ob es bei der Kombination von Direktverdampfungssystemen (DX, Direct Expansion) und Lüftungsanlagen zu einer Ansammlung von A2L-Kältemitteln im Lüftungsgerät kommen könnte.
Der Leser führt aus:
„Ich komme auf Sie zu, um eine wahrscheinlich zur Zeit häufiger auftretende Systemfrage zu stellen. Durch den Einsatz von A2L-Kältemitteln (wie beispielsweise R32) in DX-Systemen in Verbindung mit Lüftungsanlagen sind gegebenenfalls gewisse Normen beziehungsweise Paragraphen in der DIN EN 378 (Kälteanlagen und Wärmepumpen) zu berücksichtigen.
Bei einem solchen System kann es bei einer Undichtigkeit im Verdampfer zu einer Ansammlung von A2L-Kältemittel im Lüftungsgerät kommen. Im Betrieb der Lüftungsanlage wird sehr wahrscheinlich kein gefährliches Mischungsverhältnis entstehen. Was ist jedoch im Stillstand? Die Lüftungsgeräte sind gekapselt und dicht. Gegebenenfalls sind auch noch Absperrklappen im Lüftungskanal geschlossen. Hier könnte es (je nach Kältemittelmenge und Größe der Lüftungsanlage) zu einem Mischungsverhältnis oberhalb der unteren Explosionsgrenze kommen. Nach meiner Auffassung muss dann ein Gaswarngerät plus weiterer Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Durch eine nach Betriebssicherheitsverordnung oder DIN EN 378 notwendige Risikobewertung des Betreibers/Arbeitgebers ist zu bewerten, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Gilt hier für einen Lieferanten von System-Teilkomponenten eine Hinweispflicht auf eventuell vom Ersteller einzusetzende Sicherheitstechnik? Solche Systeme dürfen nur von Fachbetrieben gebaut werden. Diese sollten wissen, welche Richtlinien wann einzuhalten sind beziehungsweise wie ein Kältemittelsystem zu bewerten ist. Wie ist Ihre Auffassung dazu?“
Wir leiten diese interessante Fragestellung hiermit an unsere Leser weiter. Schicken Sie bitte Ihre Antwort an redaktion@cci-dialog.de. Wir sammeln die Antworten und werden Sie in cci Branchenticker veröffentlichen. Vielen Dank im Voraus.
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