Leserstimmen: CO2-Werte, Normen und Aktionsplan

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Bezüglich der Treibhausgasemissionen, die bei der Erzeugung von Strom entstehen, gibt es derzeit eine Differenz zwischen Werten im GEG zu denen des UBA und einer HEA-Studie. Hierzu gab es eine Reaktion. Genauso wie zum Normenportal Gastronomie, zu einer VDI-Expertenempfehlung und zum Wärmepumpen-Aktionsplan. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Aktuell gibt es mit Blick auf die bei der Erzeugung von Strom entstehenden Treibhausgasemissionen eine große Differenz zwischen Werten im Gebäudeenergiegesetz zu denen des Umweltbundesamts und einer Studie der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA). In der Meldung „Beim CO2-Wert für Strom muss das künftige GEG dringend angepasst werden“ (siehe cci307758) vom 30. Oktober erfährt man, dass dieser Wert von großer Bedeutung bei der Berechnung der Ökoeffizienz (EPD) einer TGA- oder LüKK-Anlage ist und dass daher rasch eine Klarstellung erfolgen sollte. Spätestens im künftigen GEG 2026.

Hierzu meint Christian Fieberg: „Im Jahr 2030 sollen 80 % der elektrischen Energie aus Erneuerbaren kommen. Damit sinkt das CO2-Equivalent nochmal erheblich, um dann ab 2045 bei null zu liegen. Die Werte aus der Betriebsphase sind damit sehr volatil. Solange alle gleich rechnen, sind die Ergebnisse aber weiterhin vergleichbar. Sie haben nur keinen Bezug zu den realen CO2-Emissionen der Gebäude im Betrieb und stellen eine rein rechnerische Größe dar.“

Beim„Normenportal Gastronomie“ wurde im Bereich „Lüftungstechnik gewerbliche Küchen“ ein bislang in der Normensammlung fehlender wichtiger Baustein hinzugefügt: ein Luftmengenberechnungsprogramm auf Basis der DIN EN 16282 und der VDI 2052. Zu lesen in der Meldung „Normenportal Gastronomie um Programm zur Luftmengenberechnung ergänzt“ (siehe cci308036) vom 4. November.

Dies hat Sven Rentschler auf den Plan gerufen mit dem Hinweis: „Die Reven GmbH bietet ein kostenloses Luftmengenberechnungsprogramm auf Basis der DIN EN 16282 und der VDI 2052 online an. Einfach einloggen beziehungsweise registrieren und schon kann man mit der Berechnung beginnen. Hier der Link zur online Recomaxx-App.“

Und Hans Christian Sieber merkt an: „Zu obigem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass eine wie darin beschriebene „Luftmengenberechnung“ (beziehungsweise „Programm zur Luftmengenberechnung“) aus fachlicher Sicht wohl der falsche Begriff ist. Eine Luftmenge ist „Länge x Breite x Höhe der Luft“, sie beschreibt also ein Volumen („V“), zum Beispiel die sich in einem Raum befindende Luft. Was im Beitrag eigentlich wohl gemeint ist, müsste korrekt dargestellt werden als ein „Programm zur Luftvolumenstromberechnung“, also ein bewegtes Luftvolumen pro Zeiteinheit, das beispielsweise in m³/h („m³/s“) oder wie häufig in neueren technischen Regeln in l/s angegeben wird. Da bitte ich auch den DIN-Redaktionsausschuss darauf zu achten, dass die Begriffe nachgeprüft werden.“

Die LüKK beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Frage, ob adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt. Der VDI hat daher eine Expertenempfehlung erstellt. Die Hintergründe hierzu hat der Sachverständige Guido Hilden in der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert. Hierzu hatte sich Harald Luger kritisch geäußert. Gefolgt von einer Erklärung von Guido Hilden und einer erneuten Wort-Meldung von Harald Luger (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden).
Der neuste Kommentar dazu stammt von Olaf Mayer: „Guten Morgen Herr Hilden, irgendetwas stimmt nicht bei der VDI. Eigentlich sollten Sie bei der Expertenrunde über Legionellen in der RTL-Anlagen sprechen. Wenn ich mir hier die Grafik in Ihrem Artikel ansehe, erblicke ich eine Kühlturm-Darstellung. Das hat mit einer RTL-Anlage wenig gemeinsam. Sie erlauben, dass ich Ihnen dazu folgende Anregung mit auf dem Weg geben möchte:  Vielleicht sollten Sie einfach ,praktisch‘ an die Sachen herangehen, dann werden Sie auch einvernehmliche Lösungen finden. Sachverständige sollten die Möglichkeit haben, praktisch orientiert mit VDI Normen/der 42. BImSchV arbeiten zu können. “

Die Europäische Kommission hat den Aktionsplan für Wärmepumpen aufgegeben. In der Meldung „EU-Kommission streicht Aktionsplan für Wärmepumpen“ (siehe cci308227) vom 6. November ist zu lesen, dass anstelle eines eigenständigen Plans die vorgesehenen Inhalte nun in andere europäische Strategien überführt werden sollen – nach Ansicht des VDKF ein Rückschritt.

Olaf Pielke schreibt hierzu: „Das die EU- Kommission den aufgestellten „Heat Pump Action Plan“ nicht mehr weiter verfolgt zeigt, – wie auch die gestrige Einigung bezüglich der EU- Klimaziele bis zum Jahr 2040 -, dass der EU „Green Deal“ der „Geschichte“ angehört. Die zunächst vollmundig formulierten Ziele (zum Beispiel Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2035 oder das „since 2020 all new buildings are Zero Energy Buildings“) und dann die Infragestellung oder der Ausstieg aus dem Wärmepumpen- Aktionsplan führt im Markt nur zu einer weiteren Verunsicherung von Industrie, Handwerk und Verbrauchern. Es gibt hier keine strategische Neuausrichtung, sondern für ALLE (Industrie, Handwerk, Verbraucher) nur die Risikoentscheidung, welche Technologien sich künftig im Markt durchsetzen werden.“

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