Die fachliche Einordnung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs), hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie der Gastkommentar von Dr. Nicole Raiss über die Gefahr von Radon in Innenräumen von Gebäuden. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Mit der neuen EU-Bauproduktenverordnung sind Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPDs) quasi zum Pflichtinstrument für Hersteller von TGA-Produkten geworden. Was nach einer simplen Klassifizierung in „gute“ und „schlechte“ Produkte klingt, erfordert eine fachliche Einordnung. Warum eine direkte Vergleichbarkeit von Produkten anhand von EPDs derzeit noch problematisch ist, welche internationalen Harmonisierungsbemühungen es gibt und welche speziellen Hürden insbesondere auf TGA-Produkte innerhalb der Gebäudeökobilanzierung warten, wird ausführlich in dem Fachbeitrag „EPD-Umweltproduktdeklarationen: Transparenz zwischen Normierung und Praxis“ (siehe cci319484) vom 19. März erläutert.
Hans Werner Roth schreibt dazu: „EPDs von TGA-Produkten sind für die LCA (Anmerk. d. Red.: LCA = Life Cycle Assessment, Ökobilanz) vor allem nützlich, um die Grauen Emissionen (Embodied Carbon) des Materialeinsatzes für Herstellung und Instandhaltung berechnen zu können. Für die Bestimmung der betrieblichen THG-Emissionen müssen die Bedarfe von Heizung, Lüftung u. Kühlung vorliegen, die von Gebäudetyp, Baualter und Nutzung abhängig sind. Eine LCA ist in die Zukunft gerichtet, um die Emissionen innerhalb des Lebenszyklusses abschätzen zu können. Die DGNB empfiehlt, Szenarien zugrunde zu legen, die eine Dekarbonisierung der Endenergieträger bis zum Beispiel 2050 abbilden. Ohne Einsatz fossiler Endenergie werden die Betriebsemissionen abnehmen und häufig die Größenordnung der Grauen Emissionen erreichen. LCAs für Neubau und Sanierung sind Unikate und nur für komplette TGA-Systeme aussagekräftig. Die Kombination von Emissionen und Kosten im Lebenszyklus eines Gebäudes (LCA + LCC) ist ein mächtiges Werkzeug für Systementscheidungen und Absicherung der Werterhaltung einer Immobilie.“
Radon ist in Innenräumen von Gebäuden ein Risiko. Das radioaktive chemische Element ist tückisch, weil es unsichtbar und geruchslos ist. Medizinisch gesehen ist eine dauerhafte Radonexposition die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. In ihrem „Gastkommentar: Radon in Innenräumen ist unterschätzt, aber beherrschbar“ (siehe cci321351) vom 1. April geht Dr. Nicole Raiss auf Radon als Parameter der Raumluftqualität ein.
Daraufhin hat sich Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet und gefragt: „Gibt es Empfehlungen für Messgeräte? Im Internet wird viel angeboten. Wir messen die Lufterneuerung und den Gehalt an CO, CO2 und VOC. Gegen Radon haben wir in einem gefährdeten Gebiet vor 40 Jahren unter einer dichten und abgedichteten Bodenplatte einen Luftraum geschaffen, der durchlüftet wurde. Gemessen haben wir Radon nicht.“
Die Antwort von Dr. Raiss: „Guten Tag Herr Siegismund, vielen Dank für Ihren Kommentar. Interessant, dass Sie schon vor 40 Jahren an baulichen Lösungen beteiligt waren. In Vorsorgegebieten mit hohen zu erwartenden Radon-Innenraumkonzentrationen müssen Messungen (zum Beispiel Arbeitsplätze) von anerkannten Messstellen durchgeführt werden. Die Geräte werden dann direkt zur Verfügung gestellt. Dies wird auch nötig, wenn bauliche Lösungen/Vorkehrungen getroffen wurden. Zur kurzfristigen Überprüfung außerhalb des Bereiches der Pflichtüberprüfungen nutze ich ein Messgerät von Aranet (Werbelink). Die Geräte haben die Möglichkeit der Aufzeichnung. So kann man ein Gerät auch stehen lassen und später auswerten und gegebenenfalls auch Schwankungen erfassen. Wichtig ist ein Gerät, das direkt Radonstrahlung misst, da zum Beispiel mit Geiger-Zählern die Radioaktivität nur bedingt erfassen kann.“
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