Ein Viessmann-Manager hat mit umstrittenen Aussagen zu Wärmepumpen für Kritik gesorgt. Dies hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie der aktuelle Meinungsbeitrag, eine VDI-Expertenempfehlung, Leser helfen Lesern zu Split-Klimageräten und die Neufassung der DIN/TS 18599. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
In dem Artikel im Handelsblatt hat sich Thomas Heim, President Climate Solutions Europe bei Carrier Global Corporation, Palm Beach Gardens/USA, kritisch über asiatische Wärmepumpenhersteller und bestimmte Gerätetypen geäußert. Wie in der Meldung „Viessmann-Manager sorgt mit drastischen Aussagen zu Wärmepumpen für Kritik“ (siehe cci308323) vom 7. November zu lesen hält der VDKF in einem Post auf LinkedIn dagegen.
Arwid Theuer-Kock meint dazu: „Sagt jemand, der nun zu einem USA Konzern gehört.“
Woraufhin Olaf Mayer erwidert: „Hallo Herr Theuer-Kock, das bringt mich zum Schmunzeln, dieser Satz ,sagt jemand der nun zu einem USA Konzern gehört‘. Fast wie in unserer Politik. Das Problem liegt doch ganz wo anders, dass weiß Herr Heim doch auch (Denke ich). Hierzu fällt mir nur ein Satz ein: ,Warum sind wir in dieser schwierigen Lage nicht einmal fähig uns allesamt ehrlich zu machen?‘ Nur konstruktives Handel bringt uns hier weiter, alles andere ist doch Kindergarten. Wer das liebt, sollte eigentlich in eine andere Liga eintreten.“
Im aktuellen Meinungsbeitrag „Warum der ewige Kampf gegen Bürokratie scheitert, scheitern muss“ (siehe cci308817) vom 12. November geht Peter Reinhardt auf den Bürokratie-Abbau ein, mit Blick auf die LüKK. Den reflexartigen Kampf gegen Bürokratie hält er für kurzsichtig. Statt „Abbau!“ zu rufen, sollte man sich laut Reinhardt lieber fragen, welche Bürokratie wir brauchen: „Denn Bürokratie ist kein Schicksal, sondern gestaltbar.“
Auch Anton Pfneisl ist dieser Ansicht: „Ich kann dem Artikel nur voll zustimmen. Der Ruf nach Abbau der Bürokratie ist oft populistisch motiviert und kommt auch sehr häufig von einer (oft ratlosen und überforderten) Politik und ebensolchen Interessenvertretern. Und endet immer dann, wenn der Abbau von Bürokratie gegen die eigenen Interessen geht. Sinnvolle Regeln wie technische Normen, die ausgewogen ohne einseitige Produktlastigkeit, von Experten erarbeitet werden, stellen eine wertvolle Orientierungshilfe als Stand der Technik dar. Ohne technische Normen hätten wir wohl eher ,den Wilden Westen‘.“
In der Meldung „VDI-Expertenempfehlung zur adiabaten Verdunstungskühlung verzögert sich“ (siehe cci305863) vom 1. Oktober erläutert der Sachverständige Guido Hilden die Hintergründe zur Erstellung einer VDI-Expertenempfehlung. Es geht um die Frage, ob adiabate Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen unter den Geltungsbereich der 42. BImSchV fällt. Hierzu hatten sich bereits Harald Luger, Guido Hilden und Olaf Mayer zu Wort gemeldet (ihre Kommentare sind unter dem Beitrag zu finden). Mayer hatte zuletzt die Bildwahl moniert und gemeint: „Eigentlich sollten Sie bei der Expertenrunde über Legionellen in der RTL-Anlagen sprechen. Wenn ich mir hier die Grafik in Ihrem Artikel ansehe, erblicke ich eine Kühlturm-Darstellung. Das hat mit einer RTL-Anlage wenig gemeinsam.“
Die Reaktion von Guido Hilden darauf: „Danke für Ihre Kommentare und Ihre Einschätzungen zu der Darstellung der Gesundheitsrisiken einer Verdunstungskühlanlage. Die Darstellung stammt aus dem Kommentar der VDI 2047 Richtlinienreihe und soll die vier zentralen Risikobereiche dieser Anlagen im Hinblick auf Legionellen verdeutlichen. Die im Hintergrund zu diesen Risiken dargestellte Verdunstungskühlanlage eines Einkreiskühlers (Zellenkühler) ist dafür exemplarisch gewählt und steht beispielhaft für alle Bauformen von Verdunstungskühlanlagen. Ich habe diese Darstellung zur Ergänzung der Information zur VDI-EE bewusst gewählt, da vorhandene Darstellungen aus der VDI-EE noch nicht veröffentlicht werden dürfen und weil diese vier Risikobereiche auch für adiabate Abluftbefeuchter (oder indirekte Verdunstungskühler) bestehen, wobei die Risiken in der Regel niedriger zu bewerten sind als für Einkreiskühler mit höheren Betriebstemperaturen.
Die Risiken sind vor allem bei mikrobiologisch belastetem Zusatzwasser nicht unerheblich und auch wenn Trinkwasser nachgespeist wird, kann dieses durch den saisonalen Betrieb je nach Anlagenausführung belastet sein. In einem mir bekannten Anwendungsfall wurde bei diesen Anlagen durch die Stagnationen nicht nur eine mikrobiologische Belastung des Zusatzwassers der adiabaten Abluftbefeuchter festgestellt, sondern es kam sogar zu einer Rückverkeimung der gesamten Trinkwasserinstallation. Daher ist eine einheitliche hygienische Regelung für diesen Anlagentyp zielführend und aus meiner Sichtwiese ist die VDI-EE der richtige erste Schritt.
Auf dem Bild ist übrigens kein Kühlturm dargestellt, ein Kühlturm ist nach 42.BImSchV als Naturzugkühlturm mit 200 MW ohne Lüfter definiert. Auch wenn viele Betreiber von Verdunstungskühlanlagen ihre Anlagen oft als Kühlturm bezeichnen. Verdunstungskühlanlagen in RLT-Anlagen sind eben auch Verdunstungskühlanlagen. Wenn ein Betreiber mit dem Betrieb einer Verdunstungskühlanlage eine Gefahrenquelle schafft, um die technisch günstigen Eigenschaften von Wasser zur kostengünstigen Verdunstungskühlung zu nutzen, muss er die objektspezifischen hygienischen Risiken bewerten und diese Risiken minimieren. Vor allem aber sollten die Inverkehrbringer (Planer, Hersteller und Errichter) von Verdunstungskühlanlagen die zukünftigen Betreiber über das grundsätzlich vorhandene Risiko im Betrieb dieser Anlagen informieren und über vorhandene Betreiberpflichten vor der Umsetzung informieren.
Zum Abschluss noch eine Bitte, statt über Kommentarfunktionen zu diskutieren, lassen Sie uns doch gern direkt miteinander Austauschen, um so die jeweiligen Sichtweisen gegenseitig besser zu verstehen. Ich bin grundsätzlich für diese Art der einfachen und kostengünstigen Kühlanlagen, jedoch mit ausreichender hygienischer Sicherheit. Meine Kontaktdaten finden Sie dazu im Netz unter www.ghwh.de“
Ein Sachverständiger hatte sich an cci Branchenticker gewandt und in der Meldung „Leser helfen Lesern: Pauschale Auslegung von Split-Klimageräte-Leistungen“ (siehe cci307199) vom 27. Oktober einen Fall geschildert, der vor Gericht gelandet ist. Es geht dabei um Split-Klimageräte, die eine Klimafachfirma in einem Wohngebäude installiert hat. Der Hausbesitzer ist vor Gericht gezogen und hat geklagt, dass die auf Pauschalwerten berechnete Kühlleistung der Anlagen zu gering sei. Die erste Rückmeldung kam von Georg Tale (der Kommentar ist unter dem Beitrag zu finden).
Nun gibt es einen weiteren Kommentar – von Hans Christian Sieber: „Für die Auslegung der Klimaanlagen von besonderen Bauarten hier gegebenenfalls die ,Dachböden‘ ist nach meiner Erfahrung die VDI 2078 nur mit Einschränkungen zu nutzen, die Äquivalenzwerte bei den Durchdringungen sind für die Leichtbauweise ,Schuhkarton‘ nicht richtig, da die Speichermassen gering sind und schnell aufgebraucht. In einem ähnlichen Fall mit Gerichtsgutachten zeigte sich, dass die Leicht-(Holz-)bauweise keinerlei Speichermasse an 5 von 6 Seiten des Wohnraumes wirklich vorhanden ist und die Fußbodenheizung mit geringer Massivauflage wenig Speicher zu bieten hat. Auch bei äußerer Beschattung ist dennoch über die Wärmeleitung mit einem erheblichen Wärmeeintrag bei Sonnenschein im Tagesgang einer Dachgeschosswohnung von 9:00 bis 16:00 Uhr zu rechnen. Wobei für mich hier nicht die Grundflächen entscheidend sind sondern die für den sommerlichen Wärmeschutz belasteten Wände. Wärmedämmung der Umfassungswände nützen nichts wenn keine Speichermassen im Raum vorhanden sind.“
Anfang Oktober sind Neufassungen der 11 Teile der DIN/TS 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ erschienen, die die Ausgaben von 2018 ersetzen. Da das GEG auf diese Normenreihe verweist, hat sie eine hohe Bedeutung für die Bau-, TGA und LüKK-Branche. Das erfährt man auch in der Meldung „Neufassung der DIN/TS 18599 wird zur Basis für das GEG 2026“ (siehe cci307306) vom 28. Oktober.
In diesem Zusammenhang schreibt Dr. Peter Hug, Geschäftsführer des VDMA Fachbereichs AMG, Automation + Management für Haus + Gebäude: „Die, man kann schon sagen, überfällige Überarbeitung der DIN 18599 Teil 11 begrüßen wir sehr. Damit ist die Norm weitgehend an die internationale Norm DIN EN ISO 52120 angepasst. Aufgrund der Struktur wurden allerdings Elemente der 52120 in andere Teile der 18599 eingeführt. Damit ist die deutsche Norm für die Gebäudeautomation nicht mehr so zusammenhängend und übersichtlich wie das internationale Pendant.“
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