AMEV: Empfehlung technisches Monitoring

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Technisches Monitoring 2020 – Technisches Monitoring als Instrument zur Qualitätssicherung“ mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als Arbeitshilfe eingeführt.

(Abb. © industrieblick/stock.adobe.com) In der jetzt vorliegenden Fortschreibung „Technisches Monitoring 2020“ werden mehr technische Anlagen und ihre messtechnische Ausstattung beschrieben, als in der vorhergehenden Empfehlung aus dem Jahr 2017. Die neue Empfehlung dient als Hilfsinstrument bei der Umsetzung von Monitoring-Konzepten und als Grundlage für die Beauftragung unabhängiger Dritter. Bestandteil der Empfehlung ist ein Leistungsbild für die Durchführung von technischem Monitoring. Darüber hinaus enthält die Empfehlung Hinweise zu notwendigen Leistungen beteiligter Planer, Bausteine für Leistungsverzeichnisse sowie Aussagen zum Kostenrahmen und zur möglichen Finanzierung. Die Empfehlung richtet sich insbesondere an Bauherrn und Betreiber von öffentlichen Gebäuden. Sie bildet auch eine Grundlage für die Aufgaben des Energiecontrollings, die unter anderem in der AMEV-Empfehlung „Energie“ behandelt werden.

Artikelnummer: cci90538

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