Förderprogramm für RLT-Anlagen soll in Kraft treten

Das Förderprogramm zur Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen soll bald in Kraft treten (Abb. © Trox)
RLT Anlage (Trox)

Das seit einigen Wochen diskutierte Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums wurde konkretisiert und bezieht sich jetzt exakt auf RLT-Anlagen. Es soll bald in Kraft treten.

Das Förderprogramm zur Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen soll bald in Kraft treten. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat dem Kabinett gestern seinen Entwurf der Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt.Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen € bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen € zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Weiter heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung: „Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 € gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.“
Anträge zum Förderprogramm können bis Ende 2021 gestellt werden.

Artikelnummer: cci91217

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