Airedale beschuldigt Klimaanlagenhersteller, sich über die Ökodesign-Regulierungen hinwegzusetzen.
(Abb. © Airedale) Die in Leeds/Großbritannien ansässige Airedale International Air Conditioning Ltd., will Beweise dafür haben, dass einige Klimaanlagenhersteller Produkte, die nicht mit der Ökodesign-Verordnung konform sind, auf den Markt bringen. Laut Unternehmen arbeiten die Produkte nicht so effizient wie angegeben, und einige sollen sogar den Gesetzen der Thermodynamik widersprechen. Basierend auf der Größe von Wärmeübertragern und Verdichtern in diesen Produkten sei es unwahrscheinlich, so Airedale, dass sie wie angegeben arbeiten. Die Marktaufsichtsbehörden, die für die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung zuständig sind, seien überfordert.
Die Stufe 1 der Ökodesign-Verordnung, die Klimaanlagen einschließlich Komfort- und Prozesskältemaschinen umfasst, trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Herstellern müssen sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte diese Anforderungen erfüllen. „Die Hersteller haben eine klare Verpflichtung, die Verbraucher über die Effizienz ihrer Produkte zu informieren“, so Airedale. Das Unternehmen sei jedoch auf viele Beispiele gestoßen, bei denen die korrekten technischen Daten nicht verfügbar sind, sodass die Effizienzansprüche der Produkte nicht überprüft werden können. „In einigen Fällen, in denen die Daten verfügbar waren, wurden sie falsch berechnet oder die Leistung der Geräte geschönt“, so das Unternehmen.
Airedale: „Da sind die Endgebraucher, die für den Betrieb dieser Produkte mehr bezahlen, als wenn sie eine konforme Kältemaschine gekauft hätten, und es sind Hersteller wie wir, die versuchen, mit diesen Produkten auf ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren. Was wir jetzt brauchen, sind gleiche Wettbewerbsbedingungen, damit die Hersteller, die eine proaktive Haltung zu den Ökodesign-Verordnungen einnehmen, weiterhin kommerziell wettbewerbsfähig sind.“
Airedale will einen kostenlosen Testservice anbieten, der es ermögliche, verdächtige Konkurrenzgeräte in ihren Labors in Leeds zu testen, um die Effizienzansprüche zu überprüfen.
Artikelnummer: cci71035
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Die seit Anfang 2018 geltende Ökodesign-Verordnung 2281/2016 schreibt für Flüssigkeitskühlsätze und Split-Klimasysteme mit Nennkälteleistungen über 12 kW die Angabe eines Effizienzwerts Eta_s,c vor (und für auf Heizbetrieb umschaltbare Geräte den Effizienzwert Eta_s,h). Diese Effizienzwerte sind neue Arbeitszahlen mit Werten zwischen etwa 100 bis 300 und haben die bisherigen Arbeitszahlen SEER (ESEER) und SCOP (ESCOP) mit Werten zwischen etwa 3 und 7 abgelöst. Mit Einführung der Verordnung 2281/2016 sind seitdem alle Unternehmen, die solche Produkte herstellen oder in der EU vertreiben, zur Angabe der neuen Eta-Werte in ihren Broschüren, Katalogen und Produktbeschreibungen (auch im Internet) zwingend verpflichtet. Einen ausführlichen Beitrag zur Ökodesign-Verordnung 2281/2016 lesen Sie in cci Wissensportal als Artikelnummer cci61403.
Ich habe bereits vor rund einem Jahr im Editorial „Die Arbeitszahl Eta_s,c – eine unbekannte Pflicht“ in cci Zeitung 10/2018 (Artikelnummer cci62041) beklagt, dass diese neuen Angaben zur Geräteeffizienz von der LüKK bis dahin nur sehr dürftig angenommen und umgesetzt wurden.
Dass nun ein Hersteller wie Airedale diesen Missstand kritisiert und auf schwarze Schafe verweist, die offensichtlich mit geschönten oder sogar falschen Angaben ihre Produkte auf den Markt bringen, war irgendwann zu erwarten. Wie die Reaktion aus der LüKK dazu sein wird, bleibt abzuwarten.
Ich würde zunächst einmal prüfen (als ersten Indikator), ob ein Hersteller für seine Geräte überhaupt die neuen Eta_s,c-Werte angibt oder noch die alten (ungültigen) SEER-Daten nutzt. Wie letztlich ein von einer Marktüberwachungsstelle zu beauftragendes Prüfinstitut die Leistung oder die Arbeitszahl eines zum Beispiel bereits installierten 300-kW-Wasserkühlsatzes vor Ort ermitteln und nachweisen soll, steht auf einem anderen Blatt.