Über Sanierungsstau, Lüftung als Gesundheitsschutz und Inspektionspflichten

Ein Positionspapier zur Schullüftung, die Arbeit des Hermann-Rietschel-Instituts und das neue GEG: Das beschäftigt unsere Leser. Lesen Sie hier ihre Kommentare zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Artikeln in cci Wissensportal.

Das neue GEG gilt ab November 2020 und beschäftigt auch unsere Leser sehr (Abb. © New Africa/stock.adobe.com) Leser Markus Behme hat den Beitrag „Schullüftung: Empfehlungen zum Infektionsschutz“ – Artikelnummer cci89859 gelesen und merkt an: „Hmmh, wenn hier auf Seite 4 in Schulen von ‚Klassenraumgrößen von 60-75 m³‘ gesprochen wird, hat wohl jemand Kubikmeter mit Quadratmetern vertauscht? Auch der ‚Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA-Filtern‘ in Schulen erscheint dann doch etwas realitätsfremd, wenn Klassenräume meist noch nicht einmal ein Waschbecken, geschweige denn warmes Wasser in Sanitärräumen haben, um sich die Hände waschen zu können.“
Dazu hat die Redaktion von cci Branchenticker folgendes kommentiert: „Die Zahlen halte ich für plausibel, auch wenn Klassenräume, da gebe ich Herrn Behme recht, beengt sind. Bei einer üblichen Klassenstärke von 30 Schülern und einem in der Fachliteratur für den Schulbau verwendeten Planungswert von 2 m² pro Schüler kommt man auf 60m² Fläche eines Klassenzimmers.“

Leser Ralph Langholz hat sich mit dem Beitrag „Das HRI und Professor Kriegel in der Tagespresse“ – Artikelnummer cci89865 befasst und meint: „Das Traurige an dem Thema Schullüftung ist doch, dass es erst einer, die Gesellschaft und unser aller Gesundheit und Wohl gefährdende Pandemie bedarf, bevor das Thema die Beachtung und Wertschätzung erhält, welche es eigentlich seit Prof. Pettenkofer und seinen Forschungen vor 160 Jahren verdient hatte. Und jetzt erst die Erkenntnis zu Tage tritt, dass eine Lüftung nicht nur purer Luxus ist, sondern Gesundheitsschutz für die Menschen in geschlossenen Räumen, leistungssteigernd, lernfördernd und dazu auch noch eine bewährte, ausgereifte Technologie um Energieträger, insbesondere Fossile, zu reduzieren und den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren.“

Leser Dan Hildebrandt hat den Beitrag „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab November 2020“ – Artikelnummer cci90734 gelesen und kommentiert wie folgt: „Das neue GEG trägt leider noch mehr zur Verunsicherung der Betreiber in Bezug auf die energetischen Inspektionen bei. Wie auch schon in der EnEV ist die Inspektionspflicht zweideutig formuliert. Liest man den §76 wie der Autor der obigen Zusammenfassung, so sind alle Anlagen an denen wichtige Bauteile erneuert wurden zu inspizieren. Was ja auch Sinn machen würde. Leider ist der der §12 EnEV, wie auch der §76 GEG, jedoch so zu verstehen, dass im Falle einer Erneuerung eines Bauteiles eine Inspektion erst 10 Jahre danach fällig wird.“
Leser und Fachplaner Anton Tienes hat diesen Beitrag ebenfalls gelesen und freut sich: „Wieder eine Menge zu lesen und zu verstehen.“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie bei den genannten Meldungen. Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Schreiben Sie!

Artikelnummer: cci89876

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