Änderungen bei relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern jetzt laut FGK eine Anpassung der Kriterien des Zertifizierungssystems für Raumklimageräte.
Titel des Status-Reports 26 (Abb. © FGK) Mit dem „Qualitätssiegel Raumklimageräte“ hatte der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) im Jahr 2012 ein Zertifizierungssystem geschaffen, das vor allem aus Kundensicht wichtige Kriterien berücksichtigt und somit Verbrauchern eine entscheidende Orientierungshilfe beim Gerätekauf bieten soll. Aufgrund veränderter rechtlicher Grundlagen hat der FGK Änderungen vorgenommen und eine aktualisierte Ausgabe seiner Publikation „Status-Report 26, Qualitätssiegel Raumklimageräte“ veröffentlicht.
Im Vergleich zur letzten Fassung wurde der Anwendungsbereich des FGK-Qualitätssiegels auf Raumklimageräte in Split-Ausführung ohne Wärmepumpenfunktion erweitert. Außerdem werden nun auch Anlagen mit mehr als 12 kW Kühlleistung einbezogen, wobei in diesem Fall die Leistungsangaben für den Kühl- und den Heizbetrieb den Randbedingungen der Ökodesign-Verordnung EU 2016/2281 entsprechen müssen. Eine weitere Neuerung betrifft den Abschnitt „Kältemittel“, hier wird jetzt explizit auf die EU-Richtlinie 517/2014 Bezug genommen. Dies bedeutet unter anderem, dass die dort geforderten Kennzeichnungen – etwa zur Angabe der Menge der im Erzeugnis oder in der Einrichtung enthaltenen fluorierten Treibhausgase – ab sofort Voraussetzung für eine Zertifizierung beziehungsweise Verlängerung einer bestehenden Zertifizierung sind.
Zum „Status-Report“ geht es hier (Bitte nach Nr. 26 suchen)
Artikelnummer: cci82770
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