Nächste Stufe der F-Gase-Verordnung erst 2025 statt 2024

(Abb. © Boonterm/stock.adobe.com)
Für Kältemittel wie R410A mit hohem GWP sind für die kommenden Jahre strikte Einsatzverbote vorgesehen. (Abb. © Boonterm/stock.adobe.com)

Am Donnerstag vergangener Woche wurde die vorläufige Vereinbarung zur Novellierung der F-Gase-Verordnung zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat in der Fassung vom 19. Oktober 2023 veröffentlicht. Demnach ist die nächste Stufe der F-Gase-Verordnung erst für 2025 vorgesehen. Die moderate Erhöhung der zulässigen CO2-Äquivalente für HFCs hilft der LüKK indes nicht weiter.

Nach erster Lesart enthält die vorläufige Vereinbarung zur Novellierung der F-Gase-Verordnung unter anderem zwei wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag (cci201149). Zwar soll die Verordnung weiterhin wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, doch sind damit zunächst keine weiteren Verschärfungen verbunden. Diese sind nun erst ein Jahr später zum 1. Januar 2025 vorgesehen.
Das 206 Seiten umfassende englischsprachige Originaldokument mit dem Titel „Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on fluorinated greenhouse gases, amending Directive (EU) 2019/1937 and repealing Regulation (EU) No 517/2014“ finden Sie untenstehend unter „Anhänge“. Die vorgesehenen Verbote und Beschränkungen enthält Annex IV. Ab Seite 180 sind darin die Fahrpläne für die folgenden Bereiche aufgeführt:

  • Stationäre Kühlung
  • Wasserkühlsätze (Chiller)
  • stationäre Klimaanlagen und Wärmepumpen
  • sonstige Produkte und Geräte

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass für klassische Kältemittel in Raumklimageräten, Wärmepumpen und Wasserkühlsätzen abhängig von deren Geräteleistung ab 1. Januar 2027 Verbote vorgesehen sind.

Derweil werden gemäß Annex VII bis einschließlich 2026 jährlich HFCs mit einem CO2-Äquivalent von etwa 42,9 Mio. t (ursprünglich 41,7 Mio. t) zur Verfügung stehen. Von 2027 bis 2029 sind es 21,7 Mio. t/a (17,7 Mio. t/a). Der LüKK dürfte das indes wenig bis gar nichts bringen, sind doch in diesen Kontingenten nun auch Mengen für medizinische Inhalate inkludiert, die zuvor nicht berücksichtigt waren.

Zwar ist die Vereinbarung noch nicht rechtskräftig, solange sie nicht offiziell vom EU-Parlament und dem EU-Rat verabschiedet ist. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, hat jedoch in seinem jüngsten Newsletter erklärt, dass am Verordnungstext keine Änderungen mehr zu erwarten seien. cci Branchenticker wird nach sorgfältiger Sichtung des Dokumentes weiter berichten.

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