Neuauflage der GEFMA 190 „Betreiberverantwortung“

Die Richtlinie beschäftigt sich auf 74 Seiten speziell mit der Betreiberverantwortung im Facility Management (Abb. © profit_image/stock.adobe.com)
Die Richtlinie beschäftigt sich auf 74 Seiten speziell mit der Betreiberverantwortung im Facility Management (Abb. © profit_image/stock.adobe.com)

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um den soeben erschienenen Entwurf zur Neufassung der GEFMA-Richtlinie „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management“.

Laut German Facility Management Association (GEFMA) ist die erstmals im Jahr 2004 veröffentlichte Richtlinie 190 ein Standardwerk für Eigentümer/Betreiber von baulichen Anlagen zur Darstellung systematisch grundlegender Zusammenhänge über die Betreiberverantwortung im Rahmen des Gebäudemanagements.
Einen Beitrag über wesentliche Inhalte und Ziele zur Neufassung der Richtlinie 190 lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci144343.

Eine aktualisierte Übersicht zu mehr als 300 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK mit Stand Dezember 2021 finden Sie in cci Wissensportal als Artikelnummer cci924. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2021 in blau und die über 100 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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