14 Jahre nach der Erstveröffentlichung im Jahr 2004 hat die German Facility Management Association (GEFMA) im Januar 2022 einen Entwurf zur Neufassung der GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung im Facility Management“ veröffentlicht.
Titel:
Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management
Erscheinung:
Entwurf Januar 2022 (aktueller Weißdruck Januar 2004)
Umfang, Kosten:
74 Seiten, 142 € (www.gefma.de/shop)
Zielgruppen:
Betreiber von Gebäuden, Facility-Management-Unternehmen
Über den Neuentwurf der Richtlinie berichtet GEFMA wie folgt:
Durch den ordnungsgemäßen Betrieb von Gebäuden, gebäudetechnischen und Außenanlagen („bauliche Anlagen“) werden im Grundgesetz garantierte Rechtsgüter geschützt. Dazu gehören Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Erfolgt der Gebäudebetrieb jedoch nicht ordnungsgemäß, dann wird dieser Schutz der Rechtsgüter nicht nur beeinträchtigt, sondern es kann zu einer akuten Gefährdung kommen. Auch hinsichtlich des Schutzziels der natürlichen Lebensgrundlagen, die Umwelt, Klima, und Ressourcen einschließen, kommt dem Gebäudebetrieb eine hohe Bedeutung zu. Ziel des Facility Managements ist es daher, den Gebäudebetrieb so zu organisieren und zu realisieren, dass Rechtsgüter bestmöglich geschützt und die Schutzziele optimal erreicht werden.
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