Neue GEFMA-Richtlinie „Energetische Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz“

Datenaufnahme an einem Wasserkühlsatz zur Energetischen Inspektion. (Abb. Dan Hildebrandt)

Dienstag ist Normentag. Heute stellen wir den soeben erschienenen Entwurf der GEFMA-Richtlinie 124-5 „Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz“ vor.

Mit Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020 haben sich auch die Grundlagen und Anforderungen an Energetische Inspektionen an Klimaanlagen mit Kühlleistungen über 12 kW geändert (bisher: § 12 der Energieeinsparverordnung EnEV). „Mit der überarbeiteten GEFMA-Richtlinie 124-5 (23 Seiten) erhalten vor allem Anlagenbetreiber, Auftraggeber und Inspektoren konkrete Empfehlungen, um anhand der aktualisierten Vorgaben des GEG die Umsetzung der energetischen Inspektion besser planen, ausschreiben und abwickeln zu können“, berichtet Dan Hildebrandt, Leiter der GEFMA-Projektgruppe. Die Grundlagen basieren auf Erfahrungen bei Ausschreibung und Durchführungen der Inspektionsleistungen nach der Forderung des bisherigen § 12 der EnEV. Beteiligte Betreiber und Inspektoren haben die Richtlinie gemeinsam erarbeitet und auf den aktuellen Stand überarbeitet. Anhand von Praxis-Beispielen und Checklisten wird beschrieben, wie die Leistungen der Energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen. Ein neuer Anhang im Entwurf der Richtlinie 124-5 beinhaltet ein Bewertungsschema für Gebäudeautomationssysteme zur Entscheidung über die Inspektionspflicht.

Mitglieder von cci Wissensportal lesen eine von der Redaktion erstellte Zusammenfassung der GEFMA 124-5 in cci Wissensportal mit der Artikelnummer cci121390. Eine Übersicht zu mehr als 300 aktuellen Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal mit der Artikelnummer cci88005. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die über 100 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in blauer Farbe gekennzeichnet und direkt verlinkt.

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