Neuer REHVA-Leitfaden für Partikel-Luftreiniger

Viele Raumluftreiniger sind auch schon smart und können per Handy bedient werden. (Abb. © Philips)

In einem neuen Leitfaden erläutert Rehva, der europäische Dachverband der Verbände für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Kriterien für mobile Luftreiniger, die insbesondere zur Abscheidung von Stäuben aus der Raumluft eingesetzt werden.

Das vierseitige Dokument erklärt zunächst die Funktionsweise von Luftreinigern. In diesen werden durch Ansaugen von Raumluft ins Gerät in entsprechend hochwertigen Luftfiltern Fein- und Feinststaubpartikel (nicht zwingend auch Viren und Bakterien!) abgeschieden und die gereinigte Luft wird in den Raum zurück ausgeblasen. Auslegungskriterien für solche Luftreiniger sind zum Beispiel die Luftleistung, die Filterqualität (Abscheidegrad), der Schallleistungspegel im Betrieb, eine eventuelle Ozonbildung sowie Service und Wartung.
Dazu einige Empfehlungen aus dem Leitfaden:
– Die Nennluftleistung des Geräts sollte mindestens doppelt so groß sein wie der Außenluftwechsel im Raum (Beispiel: Raumgröße 200 m³, Luftwechsel 3 h-1, Geräteleistung > 1.200 m³/h)
– Die Schallleistung des Geräts bei Nennleistung muss an die Anwendung angepasst werden. In den meisten Räumen sollte der Schalldruck zwischen 30 und 40 dB(A) betragen.
– Bei der Energieeffizienz verweist Rehva auf die Eurovent-Klassifikation für Luftreiniger. Hier gibt es die Klassen A (> 13 m³/h pro Wel) bis E (< 2 m³/h pro Wel).
– Zu berücksichtigen ist auch eine mögliche Ozonkonzentration in der Zuluft, sofern der Luftreiniger mit einem UV-C-System oder einer Ionisation ausgestattet ist, die solches Ozon erzeugen können.
Der Link zum Rehva-Leitfaden ist hier.

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