Neues Gutachten zum Gesetzentwurf des KWKG 2016

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B.KWK veröffentlicht Kurzstudie zu geplanter Gesetzesänderung.

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) hat die Kurzstudie „Bestandserhalt und systemdienlicher Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Vorschläge zur KWKG-Novelle 2016“ zum Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) veröffentlicht. Die Ergebnisse der Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) bestätigen, dass eine Änderung des KWK-Ausbauziel von 25 % an der Gesamtnettostromerzeugung für 2020 nicht notwendig ist. Es bestehen keine Konflikte zwischen der ursprünglichen Zielsetzung und dem Ausbau der regenerativen Energien. Eine Beschränkung der KWKG-Förderung für selbst verbrauchten Strom sei nicht angemessen. Das Gutachten plädiert überdies für eine differenziertere Förderung von Mini-KWK-Anlagen. Eine Einführung von weiteren Größenklassen verhindere negative Auswirkungen auf den Absatz einzelner Segmente der Mini-KWK-Branche. Um einen strompreisorientierten Betrieb sicherzustellen und Förderausgaben zu sparen, sei eine Begrenzung der jährlich geförderten Laufzeit von 2.500 Vollbenutzungsstunden sinnvoll. Um der Rolle als Flexibilitätsoption im Strommarkt gerecht zu werden, sei künftig der Einsatz von zusätzlichen Wärme- und Kältespeichern sowie der Zusammenschluss von kleinen Anlagen zu virtuellen Kraftwerken denkbar.

KWK-Nettostromerzeugung und Entwicklung bis 2020 (Abb. Studie)
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Artikelnummer: cci35381

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