Petition gegen Abmahnmissbrauch

Ein Bündnis aus Handel, Mittelstand und Internetwirtschaft unterstützt eine Petition im Deutschen Bundestag: Händler mit Onlineshops können bis 24. April unterzeichnen.

(Abb. © Ideenkoch/Fotolia.com) Die Verbände fordern, finanzielle Anreize einer Abmahnung zu verringern und schnellstmöglich genauer zu definieren, wann ein Missbrauch vorliegt. Unvollständige Angaben im Impressum, ein falscher Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein fehlender Grundpreis – Händler mit Onlineshop kann das teuer zu stehen kommen. Denn Rechtsanwälte und Vereine haben längst ein lukratives Geschäftsmodell entdeckt: Die Abmahnindustrie sucht auf Webseiten von Händlern und anderen Unternehmen nach Formfehlern und mahnt diese dann ab. Für den ersten Verstoß werden bis 1.000 € in Rechnung gestellt.

Christina Schröder „Das Instrument der Abmahnung, das ursprünglich dazu gedacht war, bei kleineren Konflikten eine effektive, kostengünstige und schnelle Alternative zu Gerichtsverfahren zu haben, wird immer mehr zu einem lukrativen Geschäftsmodell für Abmahnvereine“, so Christina Schröder, Leiterin Wettbewerbsrecht bei der IHK Wiesbaden. Shopinhaber, die ihr Geschäft nicht als Haupterwerb betreiben, müssten einen Großteil ihrer Zeit dafür aufwenden, ihr Angebot abmahnsicher zu machen. Bereits 2017 hat ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, darunter auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesregierung aufgefordert, gegen Abmahnmissbrauch vorzugehen.

Weitere Infos unter www.ihk-wiesbaden.de/abmahnungen. Hier kann man sich noch bis 24. April beteiligen.

Artikelnummer: cci60311

Ein Kommentar zu “Petition gegen Abmahnmissbrauch

  1. Es ist schon bezeichnend, dass so eine Aktion überhaupt nötig ist. Aber in unserer von Juristen dominierten Legislative wird sich gegen diese Erwerbsquelle so schnell keine Mehrheit finden. Leider habe ich in diesem Fall keine Idee, wie man das System mit seinen eigenen Waffen schlagen könnte. Ich bin auch nur ein aus Sicht der Mehrheit im Bundestag so ein böser Ingenieur, der so schlimme Dinge verursacht wie Kernkraftwerke, Dieselmotoren, Klimaanlagen und dergleichen,…
    Ich schreibe das so, weil ich die Denkweise der gewählten Legislative zwei mal im Leben kennenlernen musste:
    1. Ich wurde für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen für mein Lebenswerk in der TGA: als erster, der schon vor der Ölkrise mit einem Heizzeitoptimierer für rationellen Primärenergieumgang sorgte, der als Fabrikplaner mit Computern für Energieeffizienz bei der Halbleiterherstellung sorgte, der mit internationalen Normen für die Grundlagen der Gebäudeautomation, die bis zu 40 % Energieeinsparung erreichen kann, sorgte.
    Das alles immer neben 150% Einsatz für die direkten Aufgaben in der Firma – also immer in der Freizeit und ehrenamtlich.
    Aber die Herren Abgeordneten haben das abgetan, als wäre ich ein Vertreter der Industrielobby.
    2. Als wegen des Buchs „Bauwesen-BauUnwesen“ der Herausgeber Jürgen Lauber in den Bundestag eingeladen wurde und unsere These, dass bei den im Buch genannten öffentlichen Projekten das Geld des Steuerzahlers veruntreut wird, wurde uns von den Juristen im Parlament verdeutlicht, dass „der Steuerzahler“ keine justizable Person sei, also kann er auch nicht geschädigt werden!
    Soviel dazu…

Schreibe einen Kommentar