
Fieldfischer stellt die Rechtssicherheit des geplanten PFAS-Verbots in Frage. Die Wirtschaftskanzlei kritisiert unter anderem pauschale Gefahreneinschätzungen und unklare Ausnahmeregelungen. Kumuliert deute die Vielzahl an Mängeln darauf hin, dass der Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung keine verhältnismäßigen, wirksamen und rechtlich soliden Ergebnisse liefern werde.
Die international tätige Wirtschaftskanzlei Fieldfisher, Brüssel, will eine Reihe juristischer Schwächen im Vorschlag zum EU-weiten PFAS-Verbot identifiziert haben. Das schreibt der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, in Ausgabe 21/2025 seiner Mitgliederinformation „Politikum“. Demnach bemängelt die Kanzlei unter anderem pauschale Gefährdungsannahmen, eine unklare Rechtsgrundlage und intransparente Ausnahmeregelungen.
Konkret kritisiere Fieldfisher, dass das Verbot tausende chemisch unterschiedliche PFAS-Stoffe über einen Kamm schere – eine Annahme, die selbst der Risikobewertungsausschuss (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für wissenschaftlich fragwürdig halte. Die Gefahreneinschätzung basiere auf wenigen bekannten Stoffen wie PFOA und PFOS, ohne belastbare Daten zur Mehrheit der Verbindungen. Auch Angaben zu Emissionen und Expositionen sowie die Analyse der tatsächlichen Verwendungsmuster seien unzureichend. Zudem stütze sich die juristische Begründung fast ausschließlich auf die Persistenz der Stoffe – laut Fieldfisher eine unzulässige Reduzierung der im Sinne der REACH-Verordnung zu berücksichtigenden Kriterien. Die Kanzlei bezweifle daher, dass der Verbotsvorschlag einer gerichtlichen Prüfung standhalte. Als Fazit der Kanzlei zitiert der VDKF: „Diese kumulierten Mängel deuten darauf hin, dass der Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung möglicherweise keine verhältnismäßigen, wirksamen und rechtlich soliden Ergebnisse liefern wird.“
Im Januar 2023 hatten fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, einen Vorschlag zu einem EU-weiten pauschalen Verbot von PFAS bei der ECHA eingereicht. Dieser wird derzeit von den zuständigen Ausschüssen der ECHA geprüft. Während der Risikobewertungsausschuss (RAC) den Vorschlag grundsätzlich unterstützt, wird die Stellungnahme des Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) frühestens Ende dieses Jahres erwartet. Mit einer endgültigen Entscheidung ist laut VDKF nicht vor 2028 zu rechnen.
Für den Zwischenbericht zum laufenden PFAS-Beschränkungsverfahren siehe cci287759.
cci298447
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