Prüfung und Auswahl von Luftreinigern für Büro- und Besprechungsräume

Bei den Messungen an Luftreinigern wurde mit Testrauch visualisiert und geprüft, ob es eine Kurzschluss-Strömung zwischen der ins Gerät angesaugten und ausgeblasenen Luft gibt. (Abb. © STZ Euro)

Donnerstag ist Techniktag. Das Unternehmen F. Hoffmann-La Roche AG plante den Kauf von Luftreinigungsgeräten für Büro- und Besprechungsräume, die keine maschinelle Lüftung haben. Auf Basis von umfangreichen Messungen an fünf solchen Geräten, durchgeführt vom Steinbeis-Transferzentrum STZ-EURO, sollten geeignete Luftreiniger ausgewählt werden.

Für geschlossene Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, ist ein geeignetes Lüftungskonzept im Hinblick auf die Corona-Pandemie eine wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Aerosolkonzentration und damit des Infektionsrisikos. Dazu können sich generell auch raumweise betriebene Luftreiniger eignen. Die Auswahl der vom Steinbeis-Transferzentrum STZ-EURO zu prüfenden fünf Luftreiniger, die unterschiedlich mit Hochleistungsfiltern und Systemen zur UV-C-Entkeimung ausgestattet waren, sowie deren messtechnische Vergleichsprüfung und abschließende Beurteilung erfolgte nach folgenden Kriterien:
– Luftvolumenstrom (Raumluftwechsel)
– Schalldruckpegel (Geräuschentwicklung)
– Elektrische Wirkleistungsaufnahme
– Luftausbreitung (Visualisierung der Strömung)
– Erholzeit (Aerosol- und Partikelabreicherung).
Mit der Erholzeitmessung soll die Wirksamkeit der Aerosolabscheidung und der Aerosolabreicherung im gesamten Raum geprüft werden.

Der Beitrag beschreibt für die fünf (anonymisierten) Geräte A bis E die Durchführung der Messungen, erläutert ausführlich die besonders im Hinblick auf Luftvolumenströme und Schalldruckpegel teils überraschenden Ergebnisse und gibt in einem Fazit Empfehlungen für potenzielle Käufer und Nutzer von Luftreinigern. Sie finden den Beitrag in cci Wissensportal als Artikelnummer cci122505.

cci122784

Schreibe einen Kommentar