Sachverständigen-Austausch Pflicht

Sachverständige nach § 29a BlmSchG sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einem offiziellen Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.

(Abb. VdS) Prüfungen durch unabhängige Sachverständige sind Bestandteil der Anlagenüberwachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Störfall-Verordnung. Der Paragraph 29a BImSchG ermächtigt die Behörde, sicherheitstechnische Prüfungen von Anlagen sowie sicherheitstechnische Prüfungen von Unterlagen durch einen von der obersten Landesbehörde bekanntgegebenen Sachverständigen durchführen zu lassen. Nach § 13 der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren) kann ein Gutachten durch einen Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 BImSchG ein behördlich einzuholendes Gutachten ersetzen. Voraussetzung für die Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29a BImSchG sind eine nachgewiesene Fachkunde, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Sachverständige im Sinne von § 29a BlmSchG sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einem offiziellen Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.

Sachverständige nach § 29a BlmSchG sowie Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz und Störfälle können sich zum Beispiel den 7. Juli vormerken: An diesem Tag findet der 17. „Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige“ in Köln statt. Die Veranstaltung ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige nach § 29a BlmSchG beantragt. Basis der Fachtagung bilden die Erkenntnisse der Kommission für Anlagensicherheit aus den Erfahrungsberichten, die die Sachverständige nach jeder durchgeführten Prüfung den zuständigen Behörden vorlegen müssen. Diese Berichte enthalten eine Auflistung festgestellter Mängel sowie grundlegende Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit einschließlich der Störfallvorsorge. Moderator der Veranstaltung ist Dr. Günther Roßmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die (maximal 50) Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung, die auch dem BMUB zugeleitet wird. Weitere Infos finden sich auf www.vds.de/austausch.

Artikelnummer: cci43338

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