Seit 17 Jahren ein Trauerspiel: Energetische Inspektionen in der LüKK

Anzahl der seit 2014 jährlich durchgeführten energetischen Inspektionen an Klimaanlagen gemäß Angaben des DIBt (Abb. © Hildebrandt)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht es um neue Angaben zu durchgeführten energetischen Inspektionen an LüKK-Anlagen, die bereits seit 2007 gemäß der früheren EnEV und dem neueren GEG vorgeschrieben sind. Wie in den Vorjahren gab es dazu auch für 2024 ein katastrophales Ergebnis.

Wie in den Vorjahren sind auch 2024 in Deutschland an weniger als einem Prozent der inspektionspflichtigen Klima- und Kühlanlagen mit Leistungen über 12 kW energetische Inspektionen durchgeführt worden. Dieses erneut katastrophale Ergebnis zeigt eine Statistik des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin: Demnach haben die Inspekteure 2024 nur 2.101 Inspektionsberichte beim DIBt eingereicht. Das sind rund 250 (11 %) weniger als 2023. Vergleicht man diese Angabe mit dem Bestand an inspektionspflichtigen Geräten und Anlagen, der auf mindestens 400.000 Stück geschätzt wird (genaue Zahlen für Deutschland liegen nicht vor), entspricht das für 2024 einer Inspektionsquote von rund 0,5 % – ein niederschmetterndes Ergebnis, das nahtlos an die ebenso schlechten Resultate der Vorjahre anknüpft (siehe Abbildung).

Seit 2007 fordert die damalige Energieeinsparverordnung (EnEV) und seit 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den §§ 74 bis 78 energetische Inspektionen, die in vorgegebenen Zeitabständen an bestehenden Klima- und Kühlanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW durchgeführt werden müssen. Für solche Inspektionen beantragen ausführende Fachleute beim DIBt Registriernummern und übersenden die Inspektionsberichte an das DIBt. So erhält das Institut einen Überblick über die tatsächlich durchgeführten energetischen Inspektionen. Wie die Abbildung zeigt, bleiben seit vielen Jahren die tatsächlich durchgeführten energetischen Inspektionen sehr deutlich hinter den eigentlich notwendigen Inspektionen zurück. Eigentlich müssten pro Jahr mehr als 40.000 energetische Inspektionen an Bestandsanlagen durchgeführt werden, um die Vorgaben des GEG zu erfüllen. Da es allerdings keine Kontrollen zur Durchführung von energetischen Inspektionen gibt, wird diese Pflicht, wie die Zahlen zeigen, von mehr als 99 % der Anlagenbetreiber negiert, die solche Inspektionen beauftragen müssen.

In cci Wissensportal (cci-dialog.de) erhält man bei der Sucheingabe „Energetische Inspektion Klima“ mehr als 200 Treffer. Besonders wichtig ist die Zusammenfassung der DIN SPEC 15240 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ (2019), die für Deutschland die Grundlagen für energetische Inspektionen enthält. Diese steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci76433.

Seit mehreren Jahren bietet die cci Dialog GmbH Schulungen zu „Energetischen Inspektionen an Klimaanlagen“ an, bei denen die Teilnehmer in Theorie und Praxis auf die Inspektionen vorbereitet werden. Weitere Informationen zu den Schulungen und zu den nächsten Veranstaltungen am 8. und 9. Mai in München, am 25. und 26. September in Erfurt und am 6. und 7. November in München finden Sie hier.

 

Eine monatlich aktualisierte Übersicht mit mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK und TGA finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2025 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

cci293482

Ein Kommentar zu “Seit 17 Jahren ein Trauerspiel: Energetische Inspektionen in der LüKK

  1. Hallo in die Runde,
    das deckt sich eindeutig auch mit meiner Erfahrung. Allein wenn man die Frage nach den inspektionspflichtigen Anlagen in einer Liegenschaft für die einfache Erstellung eines Energie-Verbrauchsauweises stellt und dann noch nach dem Datum der letzten Inspektion fragt, wird es still auf der anderen Seite. Meist ist dem Eigentümer oder dem FM diese nunmehr gesetzliche Vorgabe gar nicht bekannt. Dennoch sind die meisten nach ISO 9001 oder auch ISO 14001 zertifiziert. Da sollte man eine Kenntnis der „interessierten Parteien“ und ein aktuelles Rechtskataster sowie die Kenntnis der Inhalte doch voraussetzen können.
    Mit einen Gruß in den Tag
    Arwid Theuer-Kock

Schreibe einen Kommentar

E-Paper