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Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr als 10.000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen.mehr
28.11.2019
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