TGA-Professoren: Lüftungs-WRG muss als regenerativ gelten

(Abb. © Studio Harmony/stock.adobe.com)
Illustration der Wärmeübertragung in einem Lüftungsgerät (Abb. © Studio Harmony/stock.adobe.com)

In einem offenen Brief setzen sich 17 TGA-Professoren führender Hochschulen und Institute dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen auch künftig im GEG als regenerative Energie oder als Nutzung unvermeidbarer Abwärme anerkannt wird.

Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung (WRG) nutzen Wärme aus der Abluft. Im noch gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die durch WRG zurückgewonnene Energie als unvermeidbare Abwärme anerkannt. Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des GEG und dem Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung gilt sie hingegen weder als regenerative Energie noch als unvermeidbare Abwärme. Dadurch darf die zurückgewonnene Energie nicht auf die vorgesehene Quote von 65 % regenerativer Energie angerechnet werden – es sei denn, sie wird über eine Abluftwärmepumpe zurückgewonnen.
In dem eingangs erwähnten offenen Brief setzen sich die TGA-Professoren führender Hochschulen und Institute der Technischen Gebäudeausrüstung dafür ein, dass die Lüftungs-WRG auch künftig anerkannt wird. Die aktuell vorgeschlagene Streichung sei nicht nachvollziehbar. Um bis 2045 alle Gebäude CO2-neutral betreiben zu können, müssten alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung, die den Gesamtenergiebedarf senken, bei den verordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Definitionen der „erneuerbaren Energien“ und der „unvermeidbaren Abwärme“ im aktuellen GEG-Entwurf in Bezug auf die Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen wenig zielführend oder sogar fehlerhaft. Der Anteil an Heizenergie, der aufgrund der Nutzung der Wärmerückgewinnung nicht aufgebracht werden muss, sei anteilig als Bereitstellung von Wärme zu bewerten. Dadurch, dass nur ein geringer Aufwand an Hilfsenergie für Ventilatoren benötigt wird, sei diese Technik im Vergleich zu einer Wärmepumpe etwa dreimal effizienter. Die Treibhausgasemissionen, die im Fall von Wohngebäuden durch Lüftungswärmeverluste verursacht werden, ließen sich mit diesen Anlagen um 49 bis 69 % reduzieren.
Der offene Brief – mit den Namen aller Unterzeichner – steht unter dieser Meldung („Anhänge“).

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4 Kommentare zu “TGA-Professoren: Lüftungs-WRG muss als regenerativ gelten

  1. Vielen Dank, liebe Hochschulprofessoren für den guten Beitrag. Es bleibt zu hoffen, dass es die richtigen Adressaten in Berlin findet.

    Grundsätzlich kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass ein komplexer Sachverhalt GEG, zu einem „Heizungsgesetz“ zusammengedampft wurde. Anders ist es nicht zu erklären, dass regenerative Wärmerückgewinnung augenscheinlich keine Anwendung im Gesetzesentwurf findet. Die Energie die ich erst gar nicht erzeugen muss, ist doch die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Form!! Ich kann nur hoffen, dass in einem Technologieland wie Deutschland, diese Einsicht auch den verantwortlichen Politikern verständlich gemacht werden kann.

    Andreas von Thun
    BerlinerLuft. Technik GmbH

  2. Diesen offenen Brief kann man nur unterstützen. Leider verstärkt sich hier wieder einmal mein Eindruck „Technischer Sachverstand ist in der Politik unerwünscht“. Es ist nicht gut, wenn unter den Abgeordneten nur wenige Berufsstände vertreten sind und technische Berufe fast gar nicht vertreten sind. Vor langer Zeit erlebte ich wie ein in den Gemeinderat gewählter Ingenieur gern für Energie und Bauen zuständig sein sollte, aber wegen vermutlicher „Eigeninteresse“, da er als Fachingenieur für TGA Kenntnisse hatte, dafür nicht benannt werden sollte. Der Ingenieur sollte dann für soziale Anliegen zuständig sein. – Wirtschaftliche Eigeninteressen sollten sicher nicht unterstützt werden, aber trotzdem sollte Sachverstand nicht ausgeschlossen werden. – Wir sollten fordern, dass bei solchen Gesetzesvorhaben, außer Juristen und Berufspolitikern, auch Fachleute gefragt werden.
    Jeweils aus der Lehre, der Planung, der Ausführung und der Anwendung = Verbraucher und Nutzer. Nuturwissenschaftlicher Sachverstand ist bei solchen Vorhaben unerlässlich!

  3. Vielen Dank an die Damen und Herren des TGA-Professoren-Teams, das Thema erneut aufgegriffen zu haben. Es scheint, als wären technische Themen, weder bei den Grünen noch bei den anderen Parteien angekommen. Es ist halt etwas anderes, von der Oppositionsbank zu mäkeln, als selbst in der Verantwortung zu sein. Weiterhin scheinen dort noch immer keine Fachleute in den Gremien zu sitzen, oder zumindest Politiker, die einen halbwegs technischen Hintergrund und Überblick haben. Vielleicht sind diese Themen auch pressetechnisch nicht so interessant zu vermarkten.
    Nichts desto trotz, muss man an das Thema ran!

  4. Dem offenen Brief, dass „alle Systeme der technischen Gebäudeausrüstung berücksichtigt
    werden, die den Gesamtenergiebedarf senken“ muss man sich (bitte auch in Berlin) anschließen. Die in den meisten Fällen relativ einfache technische Umsetzung einer Wärmerückgewinnung ist schon viele Jahr(zehnt)e Stand der Technik, hat sich aber wohl noch nicht in die Gesetzgebung rumgesprochen. Hier ist jetzt mehr pragmatisches Vor- und Weiter- als theoretisches Nach- und Querdenken gefragt.

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