Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um einen neuen Vergleich zur Wirksamkeit der Fensteröffnung oder des Betriebs von Sekundärluftgeräten zur Aerosolverringerung in einem Klassenraum, durchgeführt von der Technischen Hochschule Mittelhessen.
An zwei verschiedenen Tagen haben die Professoren Hans-Martin Seipp und Thomas Steffens von der Technischen Hochschule in einem 190 m³ großen unbesetzten Klassenraum untersucht, wie stark eine regelmäßige Öffnung der drei Fenster (Stoßlüftung) die Konzentration von Aerosolen in der Raumluft verringern kann. Diese Ergebnisse wurden auch mit der Wirksamkeit von Sekundärluft-Filtergeräten verglichen. Darüber hinaus wurde gemessen, wie stark durch die Fensteröffnung die Raumtemperatur absinkt und welche Auswirkungen diese Temperaturverringerung auf die thermische Behaglichkeit hat. Die sehr eindeutigen Ergebnisse dieser Untersuchungen lesen Sie in einem Beitrag in cci Wissensportal als Artikelnummer cci40227.
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Die Außenluftmenge (Außen-Luftwechsel) bei der Fensterlüftung ist abhängung von der Temperaturdifferenz (Innen-Außenluft), Lüftungszeit, und größe der öffenbaren Fensterfläche.
Die Raumtiefe bis zum nächsten Fenster (gegenüberliegend) hat einen wichtigen Einfluß.
Die Möglichkeit einer Querlüftung.
Je größer die Temperaturdifferenz je höher der Luftwechsel.
Je größer die öffenbare Fensterfläche je größer der Luftwechsel.
Bei der Angabe von Stoßlüftungszeiten sollten diese Faktoren mitangegeben werden, damit die Stoßlüftungszeiten nicht pauschal für unterschiedliche Raumarten gleichgesetzt werden:
Geöffnete Fensterfläche im Verhältnis zur Raumfläche, Raumhöhe, Raumtiefe (gegenüber Fensterfront), Querlüftung ja/nein.
z.Bsp. Nach der AMEV RLT-Anlagenbau 2018 sollte zur Unterschreitung der maximalen Co2 Konzentration im Klassenraum, bei dauerhaft freier Fensterlüftung, das Verhältnis der Kippfenster zur Raumfläche größer als 1:20 m² sein und die Raumtiefe kleiner 7 m. Wird das nicht erfüllt. sind Raumlufttechnische Anlagen einzusetzten. Die vorgenannten Vorgaben aus der AMEV RLT-Analgenbau 2018 galt zur Erreichung Mindestraumluft-Qualität über den Co2 Gehalt.
Bei der Thermischen Behaglichkeit darf nicht alleine die Temperaturabsenkung der Raumtemperatur betrachtet werden. Das kann nur für die Stoßlüftung in einem unbesetzten Klassenraum betrachtet werden. In einem besetzten Klassenraum sitzen die Schüler bis dicht an die Fenster-Fassade, ohne Flur zur Fensterseite. Der Flur befindet sich in Klassenraum-Mitte und an der Raum-Innenwand. Die Thermische-Behaglichkeit für die Schüler an der Fensterseite ist bei niedrigen Außentemperaturen nicht mehr gegeben. Selbst bei 17°C Außentemperatur und 5 min. Stoßlüftung ist die Thermische- Behaglichkeit nicht erreicht. Bei RLT-Anlagen gibt es dafür klare Richtlinien. Bei der Quelllüftung ( die der Fensterlüftung im Hinblick auf die Raumluftströmumg am nächsten kommt) liegt die Empfehlung bei einer Zulufttemperatur max. 5 k unter der Raumtemperatur und mindestens 18°C.
Eine Empfehlungen für eine Stoßlüftung bei einem unbesetzten Klassenraum mit zusätzlicher Angabe der geöffneten Fensterfläche und dem Verhältnis zur Grundfläche halte ich für denkbar.
Eine Empfehlung zur Stoßlüftung in einem besetzten Klassenraum bei Außentemperaturen unter 17°C, ohne zusätzliche Maßnahmen, halte ich für kritisch. Die zusätzlichen Maßnahmen können z.Bsp. eine Unterrichtsunterbrechung während der Stoßlüftung sein. Bei der die Schüler in dem Klassenraum bleiben. Aber die Möglichkeit bekommen,“ ausreichend Abstand zum geöffneten Fenster“. Bei mechanischen Lüftungsanlagen mit WRG und 100 % Außenluft müssten wir uns diese Gedanken nicht machen
Danke an Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Martin Seipp Prof. Steffens, dass sich hier einmal auch somit weitere ausgewiesene Experten für Luftreinheit und Raumlufthygiene/ Reinraumlüftung dem Thema angenommen und somit mit einigen falschen Annahmen und Hypothesen aufgeräumt haben. Man ist gespannt auf die weiteren Ergebnissen aus den Feldstudien.
Noch interessanter wäre es, wenn diese auch bei, wenn auch nicht voll, besetzten Klassenräumen erfolgen könnte. Denn die Anwesenheit von Personen und damit verbundene Partikelemissionen und Luftturbulenzen sollten einen nachhaltigen Einfluss auf den Abbau von Partikelkonzentrationen zur Folge haben.
WEITERE KOMMENTARE SIEHE AUCH Artikelnummer cci40227.