Dienstag ist Normentag. Heute geht es um die aktuelle Ergänzung zur im September erschienenen Expertenempfehlung VDI 4300 Blatt 14 „Anforderungen an mobile Luftreiniger“ um eine standardisierte Herstellererklärung.
Am 21. September hat cci Branchenticker die neue VDI 4300 Blatt 14 „Anforderungen an mobile Luftreiniger zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“ vorgestellt, siehe hier. Die Richtlinie behandelt Arten und Funktionsweisen von Luftreinigern sowie deren Ausstattungen zur Abscheidung und Inaktivierung von Viren und Bakterien. Hinzu kommen technische Aspekte, Betriebsbedingungen sowie Vorgaben zu Verfahren und -kriterien zur Prüfung von Luftreinigern inklusive deren Geräuschabgabe im Betrieb.
Die Richtlinie wurde nun um eine Herstellererklärung ergänzt. Darin deklariert der Anbieter für seinen Luftreiniger zum Beispiel die Anzahl der Leistungsstufen und die dabei geförderten Sekundärluftvolumenströme inklusive der zugehörigen Schallleistungspegel. Hinzu kommen die Verfahren zur Abscheidung und Inaktivierung von Bakterien und Viren (Luftfilter, UV-C, Ionisation, Plasma) und der erreichbare Abscheidegrad. Mit diesen und weiteren Angaben ermöglicht die neue Herstellererklärung einen Vergleich verschiedener Luftreiniger für eine Kaufentscheidung.
Eine von der Redaktion erstellte Zusammenfassung der VDI-EE 4300 Blatt 14 lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci135969.
Eine aktualisierte Übersicht zu mehr als 300 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK mit Stand Juni 2021 finden Sie in cci Wissensportal als Artikelnummer cci924. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2021 in blau und die über 100 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).
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