VDKF, BFS und BIV kritisieren Zertifikats-Schnellkurse

Personen-Zertifikate für den qualifizierten Umgang mit Kältemitteln können laut BIV, BFS und VDKF nicht im Schnellverfahren erlangt werden. (Abb. © ronstik/stock.adobe.com)

Mit einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich BIV, BFS und VDKF an das Bundesumweltministerium, die für das Chemikalienrecht zuständigen Landesbehörden und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit gewandt. Sie kritisieren darin, dass Zertifizierungsstellen den Teilnehmern eines „Schnellkurses“ die laut F-Gase-Verordnung geforderten Zertifikate ausstellen.

Derzeit stehen Zertifizierungskurse in der Kritik, in denen die nach F-Gase-Verordnung beziehungsweise Chemikalien-Klimaschutzverordnung geforderten Personen-Zertifikate für den Umgang mit Kältemitteln im Schnellverfahren erlangt werden können. Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, haben dies in einer gemeinsamen Stellungnahme festgehalten. Sie richten sich damit direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Berlin, die für das Chemikalienrecht zuständigen Landesbehörden und die Mitglieder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC), Hannover. In ihrer Stellungnahme fordern BIV, BFS und VDKF die zuständigen Stellen auf, bei der Anerkennung von Zertifizierungsstellen darauf zu achten und auch zu überprüfen, ob, wie und mit welchem erforderlichen Zeitaufwand der Anbieter die gesetzlich geforderten Vorgaben erfüllen will und tatsächlich kann. Dies betrifft auch bereits erteilte Anerkennungen, die vor dem Hintergrund der geschilderten Sachverhalte noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden sollten. BIV, BFS und VDKF fordern weiterhin eine bundesweit einheitliche, unter den Landesbehörden abgestimmte Vorgehensweise.

Die Innungen des Kälteanlagenbauerhandwerks (mit ihren angegliederten Fachschulen) als Zertifizierungs- beziehungsweise Prüfstellen haben die Vorgaben für ihre Zertifizierungskurse inhaltlich auf einem bundesweit einheitlichen, hohen Qualitätsniveau festgelegt, heißt es in aktuellen Pressemitteilung. Es gibt jedoch auch andere Zertifizierungsstellen, die nach erfolgter Anerkennung durch die Landesbehörden entsprechende Zertifikate ausstellen dürfen. „Aufgrund des zeitlich begrenzten Umfangs dieser Kurse (vier bis fünf Tage, davon mehrere als Selbstlern-Online-Kurs) ist es aus Sicht der Fachinnungen jedoch unmöglich, dabei die geforderten umfangreichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zu vermitteln. Die dort vorgegebenen Mindestfertigkeiten und -kenntnisse können in der Kürze der Zeit nicht abgedeckt und geprüft werden“, merken BIV, BFS und VDKF in ihrer gemeinsamen Stellungnahme an. Zum Vergleich: Die gleiche Zertifizierungskategorie wird an einer Kälte-Fachschule erst nach einer sechswöchigen Schulung in Theorie und Praxis und bestandener Prüfung vergeben. Bereits 2009 wurde in einem vom Umweltbundesamt, Dessau, in Auftrag gegebenen Bericht „Anwendung der Sachkunderegelungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung“ (siehe Anhang) des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover auf Seite 39f. detaillierte Mindestanforderungen an die Kursdauer und an die Ausstattung der Ausbildungs- und Prüfungsstätte genannt. Nach Kenntnisstand der beiden Bundesverbände und der Bundesfachschule stünden zudem an einigen der Schulungsorte, die von den anerkannten Zertifizierungsstellen für die Zertifizierungskurse genutzt werden, nicht die für die praktischen Prüfungen erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Neben den Kenntnissen, die bislang für den Umgang mit F-Gasen gefordert wurden, müssen nun auch erweiterte Kenntnisse für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln vermittelt werden. Zusätzlich zu dem vorrangigen Ziel des Klima- und Umweltschutzes kommen auch Aspekte der Anlagen- und Personensicherheit hinzu. Dies erhöhe die Relevanz einer qualifizierten Schulung, so BIV, BFS und VDKF. Sie weisen zudem darauf hin, dass sich die Kritik nicht grundsätzlich gegen die anerkannten Zertifizierungsstellen richtet, die in einer freien Marktwirtschaft genauso agieren dürfen und sollen wie die Fachschulen der Branche, „sondern nur gegen das zeitlich und inhaltlich nicht ausreichende und wettbewerbsverzerrende Schnellkurs-Angebot mancher Anbieter“.

Die gemeinsame Stellungnahme sowie der darin genannte Bericht des Heinz-Piest-Instituts (HPI) finden Sie unter „Anhänge“.

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