VDMA kommentiert Urteil zu Smart-Meter

Dr. Peter Hug (Abb. © VDMA)

Am 4. März hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilbeschluss eine Verfügung des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn, zu Smart-Metern gestoppt.

Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte eine Allgemeinverfügung herausgegeben, nach der Messstellenbetreiber verpflichtet wurden, ihre Messstellen mit sogenannten Smart-Metern auszurüsten und gleichzeitig damit andere Messsysteme auszuschließen. Dies Allgemeinverfügung wurde nun durch den Beschluss des OVG Münster aufgehoben – das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Die dem BSI zustehende Kompetenz, technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten. Seien die dortigen Mindestanforderungen nicht erfüllbar, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Diese Entscheidung kommentiert Dr. Peter Hug, Geschäftsführer VDMA Automation + Management für Haus + Gebäude AMG: „Darin sehen wir die Chance, den Smart-Meter-Prozess wieder auf seine Kernaufgabe – den Messstellenbetrieb – zu beschränken. Gemeinsam müssen Lösungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen entwickelt werden. Der Maschinen- und Anlagenbau steht bereit, die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland mit voranzubringen.“

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