VDMA: Keine Schwächung bei energetischen Inspektionen

Der Fachverband Allgemeine Lufttechnik (ALT) im VDMA spricht sich gegen eine geplante Anhebung der Schwellenwerte bei der energetischen Inspektion von Klima- und Heizungsanlagen aus, die im Rahmen einer neuen EU-Richtlinie EPBD erfolgen soll.

Sichtung der Lüftungsanlage bei einer energetischen Inspektion (Abb. Caverion) Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), die europäische Leitrichtlinie für die Energieeffizienz von Gebäuden, sieht in ihrer neuesten Fassung vor, den Schwellenwert zur Durchführung von energetischen Inspektion an Klimaanlagen auf 70 kW festzulegen.

„Die neue Regelung entlässt eine hohe Anzahl von Anlagen aus der Inspektionsverpflichtung, das ist weder im Sinne des Umweltschutzes, noch aus technischen oder energetischen Aspekten sinnvoll“, so der VDMA-ALT. Bislang sieht die EPBD-Richtlinie einen Schwellenwert von 12 kW für die wiederkehrende Durchführung von energetischen Inspektionen vor. Diese Regelung ist auch in § 12 EnEV der deutschen Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert.
Ob Deutschland die Anhebung des Leistungsschwellenwertes gemäß EPBD (zum Beispiel in einem neuen Gebäudeenergiegesetzt GEG) umsetzt oder bei den bisher geltenden 12 kW für Klimaanlagen und 20 kW für Heizungsanlagen belässt, ist aktuell unklar. Der Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA setzt sich für die Beibehaltung ein.

Einen Beitrag „EPBD: Neue EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden“ vom 19. April in cci Branchenticker lesen Sie hier.

Artikelnummer: cci62070

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