EPBD: Neue EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden

Das Europäische Parlament hat am 17. April die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) endgültig verabschiedet.

Die neuen Vorschriften sollen darauf abzielen, bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen nachzurüsten und die Energieeffizienz von Gebäuden durch den Einbau „intelligenter“ Systeme zu verbessern.

Maroš Šefčovič „Durch Gebäuderenovierung und die Nachrüstung mit intelligenteren Systemen schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe: Wir senken unsere Energiekosten, verbessern den Gesundheits- und Umweltschutz und verringern die Emissionen in der EU, für die der Gebäudesektor immerhin zu mehr als einem Drittel verantwortlich ist. Und da die Grenzen zwischen den einzelnen Sektoren aufgrund des technischen Fortschritts mehr und mehr verschwinden, binden wir den Gebäudesektor auch stärker in die Infrastruktur für die Elektromobilität ein. Zudem unterstützen wir die Stabilität des Stromnetzes“, so Maroš Šefčovič, der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission.

Die wichtigsten Neuerungen
– Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden
– Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie „intelligenter“ Techniken, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen
– Förderung des Aufbaus der Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (wenngleich in geringerem Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen)
– Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Techniken und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren
– Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden
– Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen
– Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

Die nächsten Schritte

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz danach wird der Text dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

EVIA-Meinung zum Bereich Lüftung
Der Europäische Verband für Lüftungstechnik (EVIA), der die Interessen der Lüftungsindustrie in Brüssel gegenüber den europäischen Institutionen sowie auf nationaler Ebene vertritt, lobt die EPBD als ersten wichtigen Schritt, der die Bedeutung der Innenraumluftqualität für die Gesundheit, den Komfort und die Produktivität der Nutzer anerkenne. Allerdings sei hierbei die Rolle der mechanischen Lüftung nicht ausreichend berücksichtigt. So sei keine verpflichtende Inspektion von „Stand-alone“-Lüftungssystemen vorgesehen.

Mitglieder von cci Wissensportal finden die EPBD 2018 unter Anhänge.

Artikelnummer: cci60309

Schreibe einen Kommentar