Verbändekritik an der Kälte-Klima-Richtlinie: Nun reagiert das BMWK

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Seit März gilt die novellierte Förderrichtlinie Kälte-Klima. (Abb. © Stockfotos-MG/stock.adobe.com)

In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Berlin, hatten im April fünf Branchenverbände und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal Kritik an der Kälte-Klima-Richtlinie geübt (cci Branchenticker berichtete) und eine Überarbeitung gefordert. Nun liegt eine Stellungnahme des BMWK vor.

Mit der seit 1. März gültigen novellierten Förderrichtlinie Kälte-Klima fördert das BAFA neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit der Wärmequelle Abluft, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden (siehe cci269540). Die Förderrichtlinie blieb nicht ohne Kritik beziehungsweise führte zu einigen Forderungen: Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie, Vereinfachung des Antragsprozesses durch Verzicht auf die verpflichtende Verwendung der „EffizienzCheck“-Software, Überarbeitung der Vorgaben zur Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen und Anhebung der Förderhöchstsätze.
Ausgabe 17/2024 (7. Mai) von „Politikum“, der Mitgliederinformation des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, und der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg, Maintal, geht auf die Stellungnahme des BMWK vom 3. Mai zur Verbändekritik ein:

  • Eine Verlängerung der Laufzeit und eine Anhebung der Förderhöchstsätze wurden abgelehnt.
  • Veränderungen soll es jedoch bei der Verwendung der „EffizienzCheck“-Software geben. Der verpflichtende Einsatz ist nunmehr erst ab einer Aufnahmeleistung von mehr als 20 kW elektrisch vorgesehen und auch für die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen aufgehoben. Diese Änderungen werden vom BAFA ab sofort praktiziert und in Kürze über die BAFA-Webseite veröffentlicht. Für Anlagen ab einer Aufnahmeleistung von mehr als 20 kW hält das BMWK die Verpflichtung zur Durchführung des „EffizienzChecks“ weiterhin für sinnvoll und gerechtfertigt. Die anfänglichen Schwierigkeiten bei Installation und Bedienung der Software seien laut BMWK zu einem großen Teil überwunden und würden weiterhin beseitigt. Das Nutzerhandbuch zum „Effizienz-Check“ sei überarbeitet und ergänzt worden. Es enthält jetzt eine Anleitung für die Installation der Software und Ausfüllbeispiele. Parallel dazu wurde und wird die Software selbst weiterentwickelt.
  • Es sei dem BMWK bewusst, dass die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen mit F-Gasen auf natürliche Kältemittel für die Branche eine bisher ungewohnte und kaum geübte Praxis darstelle; man hoffe aber auf Unterstützung der Verbände, damit diese Fördermöglichkeit in Anspruch genommen würde. Es sei dem BMWK ebenfalls bewusst, dass die Umrüstung einer Anlage auf Kohlenwasserstoff-Kältemittel zwingend eine Gefährdungsbeurteilung erfordert. Das BMWK verweist in diesem Zusammenhang auf ein vom Informationszentrum für Kälte-, Klima- und Energietechnik (I.K.K.E) herausgegebenes Technisches Merkblatt „Umrüstung von Kälteanlagen auf bestimmte halogenfreie Kältemittel“ sowie ein „Explosionsschutzdokument“.

Politikum kommentiert Letzteres: „Ob der Aufruf des BMWK und die genannten Dokumente dazu beitragen werden, dass Betreiber und Fachbetriebe eine entsprechende Umrüstung vornehmen werden, darf aus Sicht von BFS/LIK und VDKF getrost bezweifelt werden. Zumal die vom BMWK in Aussicht gestellte mögliche Steigerung der Energieeffizienz bestehender Anlagen ‚um 30 bis 50 %‘ aus unserer Sicht völlig illusorisch ist. Als ob eine industriell hergestellte und optimierte Kleinanlage mit F-Gasen (nach Umstellung auf natürliche Kältemittel) durch vom Fachbetrieb durchgeführte Umbaumaßnahmen in dieser Größenordnung zu optimieren wäre.“

cci274064

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