
Auf seiner Mitgliederversammlung Ende Juni in Darmstadt hat der Bundesverband für Wohnungslüftung vier stellvertretende Vorsitzende gewählt und die politische Arbeit zum Gebäudemodernisierungsgesetz sowie zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in den Mittelpunkt gestellt. Dabei fordert der Verband mehr Aufmerksamkeit für die Raumklimaqualität.
Der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, hat auf seiner hybriden Mitgliederversammlung Ende Juni – in Präsenz bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in Darmstadt sowie online – turnusgemäß die vier stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Wiedergewählt wurden:
- Peter Schwarz, Senior Market-Intelligence Specialist & Business Development bei der Daikin Airconditioning Germany GmbH, Unterhaching,
- Tobias Geibel, Geschäftsführer der Zimmermann Lüftungs- und Wärmesysteme GmbH, Freudenberg, und Leiter des Profit Center Lüftung der Stiebel Eltron GmbH, Holzminden,
- Oliver Schmitz, Inhaber der getAir GmbH, Mönchengladbach.
Neu in den Vorstand rückt Frank Richert, Inhaber der Wattgeht GmbH, Sprockhövel. Er folgt auf Jürgen Leppig, Energieberater und ehemaliger Vorstand des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband (GIH), Berlin, der nicht erneut kandidierte. Ihm dankt der Verband für seine Unterstützung in den vergangenen vier Jahren, insbesondere für seine Hinweise aus der Praxis der Energieberatung.
Vorstandsvorsitzender bleibt getAir-Geschäftsführer Christian Bolsmann, der 2024 für drei Jahre gewählt wurde.
Im Anschluss an die Wahlen berichteten Vorstand und Geschäftsführung über die Verbandsarbeit seit der Mitgliederversammlung 2025. Nach Angaben des VfW zeigten sich mit der politischen Arbeit des Verbands zum Thema Lüftung im Zusammenhang mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), dem Gebäudetyp E (siehe cci320539) und dem Klimaschutzprogramm zufrieden. „Der VfW wird als Stimme der Wohnraumlüftungsbranche gegenüber der Politik in Berlin deutlich wahrgenommen“, so eine Stimme aus der Versammlung.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht. Der VfW kritisiert, dass die Innenraum- beziehungsweise Raumklimaqualität dabei keine ausreichende Berücksichtigung finde (siehe auch cci324181). Dazu erklärte der VfW-Vorsitzende Bolsmann: „Die Bundesregierung spricht von einer 1:1-Umsetzung der EPBD, beschäftigt sich beim GModG aber nicht mit der Raumklimaqualität, obwohl die EPBD dazu entsprechende Bestimmungen enthält. Das Thema gehört für uns zu einer sachgerechten und EU-rechtskonformen Umsetzung der Richtlinie.“
VfW-Geschäftsführer Ralf Lottes ergänzt: „Der VfW wird sich weiterhin darum bemühen, der Berliner Politik die Bedeutung des hygienischen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels nahe zu bringen – sowohl für die Gesundheit der Bewohnenden wie auch für die Erhaltung der Bausubstanz.“
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