Vorab lesen: Kann der VDI eine zusätzliche Prüfung verlangen?

In cci Zeitung 04/2018, die am 29. März erscheint, nimmt Peter Salzwedel in einem Leserbrief Stellung zu der im Januar neu erschienenen VDI 6022 Blatt 1 „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“. Er fragt: „Fordert der VDI zur VDI 6022 eine Zertifizierung?“

(Abb. © Doc Rabe Media/Fotolia.com) Salzwedel führt aus. „In der VDI-Richtlinie 6022 Blatt (01/2018) heißt es unter dem Absatz Planung: „Um beurteilen zu können, ob eine Planung die Hygieneanforderungen dieser Richtlinie erfüllt, ist für hygienerelevante Tätigkeiten eine Qualifizierung gemäß VDI 6022 Blatt 4, Kategorie A erforderlich“. In der Kommentierung von Dr. Manfred Stahl wird dazu konkretisiert: „Das bedeutet: „Mindestens eine Person im Planungsteam muss diese Anforderung erfüllen. Ansonsten muss die Planung von einer externen Person mit mindestens der Qualifikation der Kategorie A gemäß VDI 6022 Blatt 4 geprüft werden.“ Das heißt also, dass der Lüftungsplaner eine zusätzliche teure Ausbildung für die Hygiene- Qualifizierung der Kategorie A absolvieren muss oder seine Planung wird einer zusätzlichen kostenpflichtigen Prüfung unterzogen. Kann der VDI in einer Richtlinie so etwas verlangen?“
cci Zeitung hat die Stellungnahme an den VDI weitergeleitet und stellt die Antwort von Thomas Terhorst, Geschäftsführer VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik, Düsseldorf, vor.

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Artikelnummer: cci60117

Ein Kommentar zu “Vorab lesen: Kann der VDI eine zusätzliche Prüfung verlangen?

  1. Mal unabhängig davon, ob der VDI eine solche PRüfung verlangen darf, sollten einem Fachplaner für RLT-Anlagen doch zumindest die wesentlichen Anforderungen an die Anlagenhygiene bekannt sein. Diese lernt man in dem Kurs.

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