Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, hat im Februar die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aktualisiert. Aufgeführt sind auch Prüf- und Effizienznachweise eines unabhängigen Instituts. Darüber hinaus hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, den Ratgeber „Wärmepumpen-Förderung 2024“ herausgegeben.
Auf seiner Homepage hat das BAFA die Liste der förderfähigen Wärmepumpen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)“ aktualisiert. Alle in dieser Liste enthaltenen Wärmepumpen erfüllen die Effizienzvoraussetzungen, die in den technischen Mindestanforderungen (TMA) der geltenden Richtlinie für die BEG-EM vom 1. Januar festgelegt sind. Mehr zu den wichtigsten Punkten der neuen Richtlinie BEG-EM 2024 gibt es in cci Wissensportal (cci264888). Die „Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis“ des BAFA finden Sie unter „Anhänge“ als Download.
Auch seitens des BWP gibt es aktuelle Informationen zur Wärmepumpen-Förderung. Mit einem neuen Ratgeber schreibt der Bundesverband übersichtlich und in verständlicher Weise die verschiedene Fördermaßnahmen im Gebäudebereich. Im Ratgeber „Wärmepumpen-Förderung 2024“ werden die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erläutert, die vor allem im Einfamilienhausbereich zur Verfügung stehen. Den Ratgeber finden Sie auf der BWP-Website.
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