Die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG-EM) 2024

Am 29. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) veröffentlicht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2030. Die Förderungen in der BEG-EM werden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) konnte das für die Umsetzung der BEG-EM vorgesehene Fördergeld auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz gesichert werden.

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(Abb. © Lena/stock.adobe.com)
Die neue BEG-EM fördert auch den Einbau von neuen Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen in Bestandsgebäuden mit maximal 20 % der Investitionen. (Abb. © Lena/stock.adobe.com)

Nachfolgend hat cci Wissensportal wichtige Inhalte der neuen BEG-EM zusammengefasst. Weitere Details zu den einzelnen Bereichen der BEG-EM stehen im Original der Richtlinie unter „Anhänge“ zu diesem Beitrag.

Ziel und Zweck der BEG-EM

Die BEG-EM gilt für bauliche und technische Einzelmaßnahmen, die an Wohn- und Nichtwohngebäuden durchgeführt werden, um deren Energieeffizienz zu verbessern, dadurch CO2-Emissionen zu verringern und um die Anteile regenerativer Energien zum Beheizen und Kühlen von Gebäuden zu erhöhen. Laut BMWK sollen durch die in der BEG-EM geförderten Maßnahmen ab 2024 im Gebäudesektor jährlich rund 3,2 Mio. t CO2-Äquivalente eingespart werden. Die Förderrichtlinie umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Austausch von bisher mit fossilen Energieträgern (Öl, Gas) betriebenen Heizungen durch ökologischere Wärmeerzeuger mit einem möglichst großen Anteil an regenerativer Energie.
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung, bessere Fenster und Türen).
  • Einzelmaßnahmen im Bereich der Gebäudetechnik inklusive dem Neueinbau und der energetischen Verbesserung von Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen sowie von Systemen der Haus- und Gebäudeautomation.

Wie das BMWK mitteilt, erfolgt die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW-Bank. Für alle weiteren Fördermaßnahmen ist das BAFA zuständig.

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