
Wie werden die Kosten gerecht verteilt, wenn der Gasnetz-Anschluss zugunsten einer umweltfreundlichen Einzelheizung weichen muss? Ein neues Gutachten – beauftragt vom BWP – sieht hier erhebliche Regelungslücken und Risiken nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Netzbetreiber.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, hat gestern (6. Mai) in einer Mitteilung an die Presse auf ein neues Rechtsgutachten hingewiesen. Das Gutachten ist der Frage nachgegangen: Wer muss zahlen, wenn der Gasnetz-Anschluss zugunsten einer umweltfreundlichen Einzelheizung weichen muss? Immer mehr Haushalte steigen von Gasheizungen zum Beispiel auf Wärmepumpen oder Pelletheizungen um. Doch wer seinen Gasanschluss kündigt, sieht sich mit einem Flickenteppich an Regelungen und teils erheblichen Kosten konfrontiert. Während einige Netzbetreiber die Stilllegung kostenlos anbieten, fordern andere mehrere hundert Euro.
Ein neues Rechtsgutachten der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei re|Rechtsanwälte, Berlin, hat im Auftrag des BWP die Rechtslage untersucht. Das Ergebnis: Es bestehe in dieser Sache bislang keine hinreichende rechtliche Klarheit. Entsprechende Maßnahmen seien auch für die Netzbetreiber mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Verbraucher sähen sich beim Umstieg demnach vielfach mit intransparenten Regelungen und teils erheblichen Kosten konfrontiert. Technisch gesehen sollten die Hausanschlüsse stillgelegt und verplombt werden. Dabei entstehen dem Netzbetreiber Kosten. Doch ob diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen, sei bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt, so Dr. Miriam Vollmer, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Autorin des Gutachtens: „Weder die Niederdruckanschlussverordnung noch andere verbindliche Vorschriften geben eindeutig vor, ob Netzbetreiber dem kündigenden Anschlussnehmer diese Kosten auferlegen dürfen. Selbst vertragliche Klauseln oder pauschale Gebühren können demnach problematisch sein – sie müssten rechtlich sauber begründet und wirtschaftlich angemessen sein. Diese Bedingungen werden bislang oft nicht erfüllt.“ Die Unsicherheit treffe beide Seiten: Netzbetreiber brauchen Klarheit über ihre Kostenweitergabe, Verbraucher müssen wissen, welche Belastung auf sie zukommt. Denn nur so könnten sie abschätzen, welche Kosten insgesamt mit dem Heizungswechsel verbunden seien, so Vollmer weiter.
Die Ersteller des Gutachtens sehen daher Handlungsbedarf beim Gesetzgeber oder beim Wirtschaftsministerium: „Die Unsicherheit ist für alle Beteiligten unzumutbar – für Verbraucher, die sich umwelt- und klimafreundlich verhalten wollen, genauso wenig wie für Netzbetreiber, die rechtssicher agieren müssen. Es braucht eine eindeutige Regelung, wie mit diesen Kosten umzugehen ist“, so Vollmer.
Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP, fordert von der designierten Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche zügiges Handeln: „Das Wirtschaftsministerium sollte rasch die gesetzliche Klärung der Kostenfrage anstoßen. Rechtliche Unsicherheit und hohe Stilllegungskosten dürfen den Wechsel zu klimafreundlichen Heiztechnologien wie der Wärmepumpe nicht ausbremsen – gerade jetzt, wo viele Menschen raus aus fossilen Heizsystemen wollen.“ Der BWP schlägt vor, die Kosten als Teil der allgemeinen Netzkosten über die Netzentgelte zu finanzieren. Das würde nicht nur für rechtliche Klarheit sorgen, sondern auch verhindern, dass zusätzliche Einmalbelastungen den Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme erschweren.
Das 24-seitige Gutachten steht unter „Anhänge“.
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Das sehe ich genau wie Dietmar Rossbruch. Wenn die Netzgelder wieder ins Spiel kommen, zahlt das Bund, d.h. der Steuerzahler. Die Stromanbieter könnten jetzt zeigen ob sie auch Klima wollen. Ich komme immer mehr zu dem Entschluss, das wir immer noch vieles neu Schreiben müssen, damit wir glauben, wir hätten was neues ausgedacht. Es fehlt immer noch der Einfache pragmatische Weg der zum Ziel führt. Jeder muss hier Federn lassen.
Mit regnerischem Gruß
Olaf Mayer (SV)
Ich kann mir eine andere Lösung vorstellen: Durch den Wechsel auf eine Wärmepumpe wird der Stromverbrauch signifikant ansteigen. Der Stromanbieter profitiert davon. Warum kann man die Kosten der Stilllegung des Gasanschlusses nicht auf den Stromanbieter umlegen? Er wird doch über Jahre am verkauften Strom verdienen. In einigen Städten ist das sogar der gleiche Anbieter. Ich halte diesen Ansatz für sehr pragmatisch und unkompliziert.