ZDH: Hilfestellung für die Kältemittelversorgung

ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte informiert die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammern und Zentralfachverbände in einem Schreiben über anhaltende Probleme bei der Kältemittelversorgung. cci Branchenticker druckt den Inhalt des Schreibens ab.

Derzeit gängige Kältemittel für Raumklimageräte (Abb. cci Dialog GmbH) Der ZDH schreibt:

„Anhaltende Probleme bei der Kältemittelversorgung
Durch die Ausgestaltung der im Jahr 2015 in Kraft getretenen F-Gase-Verordnung kommt es seit 2017 zu Lieferproblemen bestimmter Kältemittel sowie zu Preissteigerungen. Wir bitten um Information der Handwerksbetriebe, die Kälte- und Klimaanlagen betreiben und stellen hierfür Informationsmaterial bereit.
Die F-Gase- Verordnung zielt darauf ab, die Emission von Treibhausgasen in den kommenden Jahren deutlich zu senken. Dieses vom Handwerk grundsätzlich unterstützte Ziel führt auf Grund sehr kurzer Übergangsfristen aktuell jedoch dazu, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise exorbitant gestiegen sind.
Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen nicht nur die daraus resultierenden und deutlich gestiegenen Servicekosten schultern, sondern sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlagen wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden können oder sie gar in neue Anlagen investieren müssen. Denn eine Umstellung bestehender Anlagen auf neue Kältemittel ist in vielen Fällen gar nicht möglich, weil nicht alle Anlagenkomponenten angepasst werden können und zusätzlich auch veränderte Einsatzgrenzen bzw. eine schlechtere Anlageneffizienz nicht ausgeschlossen sind.
Wenngleich die F-Gase-Verordnung, die für Anlagenbetreiber u.a. auch Neuerungen hinsichtlich Dichtheitskontrollen und Aufzeichnungspflichten beinhaltet, bereits seit 2015 gilt, kommen die aktuellen Entwicklungen für die betroffenen Betriebe überraschend. Im Zweifelsfall stellen Anlagenbetreiber diese Probleme erst dann fest, wenn Kühl- und Kältemittel bei Routinekontrollen nachgefüllt werden müssen oder wenn Anlagen auf Grund von Leckagen von einem Ausfall bedroht sind. Auch Betriebe, die aktuell Investitionen in Kühl- und Kälteanlagen vornehmen, sollten die Entwicklungen auf Grund der F-Gase-Verordnung unbedingt im Blick haben und keine Anlagen mehr planen, die mit Kältemitteln mit vergleichsweise hohem Treibhauspotenzial betrieben werden.“

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), Berlin, hat als Hilfestellung Informationen ins Internet eingestellt. Diese sind hier abrufbar.

Artikelnummer: cci61815

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