Mitte Mai hat die EU-Kommission einen Vorschlag veröffentlicht, gemäß dem im Rahmen der F-Gase-Verordnung 2024 die Anforderungen an die Zertifizierung und die Ausbildung von Fachpersonen neugestaltet werden sollen. Wenn dieser so umgesetzt wird, ergeben sich daraus Konsequenzen für Kälte-Klima-Fachleute. Die Kommission hat das Dokument den europäischen LüKK-Organisationen vorgelegt und bittet bis 10. Juni um Stellungnahmen.
Bislang wurden LüKK-Anlagen meist mit nicht brennbaren Sicherheitskältemitteln wie R410A, R407C, R404A und R134a betrieben. Nun fordert die neue F-Gase-Verordnung, dass in den Anlagen und Geräten künftig verstärkt schwer entflammbare und brennbare Kältemittel mit geringeren Treibhauspotenzialen eingesetzt werden müssen. Das hat Konsequenzen, insbesondere für Kälte-Klima-Fachpersonen und deren künftige Zertifizierung.
Die F-Gase-Verordnung enthält zur Ausbildung und Zertifizierung von Personen, die Tätigkeiten an F-Gase-Anlagen und -Geräten durchführen, im Artikel 10 unter anderem folgende Vorgaben und Regelungen, die bislang allerdings ausschließlich für Tätigkeiten mit synthetischen F-Gase gelten:
(1) Natürliche Personen werden für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen … oder im Zusammenhang mit relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel zertifiziert:
a) Installation, Instandhaltung oder Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme der Anlagen
b) Dichtheitskontrollen der Anlagen
c) Rückgewinnung von Kältemitteln aus LüKK-Anlagen.
Nun hat die Kommission zur Konkretisierung dieser Zertifizierungen und zu deren Erweiterung einen Vorschlag für eine künftige Durchführungsverordnung der F-Gase-Verordnung erstellt. Demnach soll die Zertifizierung folgende fünf anlagenorientierte Bereiche zu Tätigkeiten (Installation, Instandhaltung oder Wartung, Reparatur oder Außerbetriebnahme) an LüKK-Anlagen umfassen:
A: Anlagen, die F-Gase und Kohlenwasserstoffe enthalten
B: Anlagen, die mit dem Kältemittel CO2 arbeiten
C: Anlagen, die mit dem Kältemittel Ammoniak arbeiten
D: Kleinanlagen mit Füllmengen unter 1 kg
E: Dichtheitskontrolle ohne Eingriff in den Kältekreislauf.
Doch vorerst gibt es Entwarnung: Alle bisherigen Zertifikate behalten zunächst ihre Gültigkeit. Allerdings müssen bis spätestens März 2029 ergänzende Auffrischungsschulungen gemäß der dann neuen Durchführungs- und Zertifizierungsverordnung absolviert werden, deren Inhalte noch festgelegt werden müssen.
Von deutscher Seite werden nun zum Beispiel vom Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), vom Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, sowie vom Bundesumweltministerium entsprechende Kommentare erarbeitet und teils mit den europäischen Verbänden abgestimmt. cci Branchenticker wird berichten, sofern es dazu neue Entwicklungen gibt.
Weitere Vorschläge der EU-Kommission zu ergänzenden Konkretisierungen der F-Gase-Verordnung sollen in den nächsten Wochen und Monaten erscheinen.
Eine ausführliche Zusammenfassung der neuen F-Gase-Verordnung lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci260561.
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Ich finde das immer so toll, wenn einer kommt, egal aus welchem netten Staat in Europa und findet alles Super. Natürlich haben wir ISO 9001, es glaubt doch niemand daran, dass wir das so einfach gelöst bekommen. Wenn hier schon Bosnien angesprochen wird, dann treffen hier Welten aufeinander. Den Standard der noch im „Moment“ in Deutschland besteht, ist schwer einzuholen, auch nicht mir ISO 9001. Aber wir machen doch immer den gleichen Fehler. Wenn einer ruft, versuchen wir alles zu vergessen und wollen gleich etwas Neues erreichen. Dabei haben wir ein super geordnetes LüKK-System, das wird auch 2029 überstehen.
Mit sonnigen Grüßen
olaf mayer(SV)
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