Zu beachten: GWP-Werte von Kältemitteln gemäß F-Gase-Verordnung

Als CO2-Äquivalent gibt der GWP-Wert das Treibhauspotenzial von Kältemitteln an. (Abb. © bancha/stock.adobe.com)

Der GWP-Wert von Propan beträgt 3. Das ist in den Köpfen vieler Akteure der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik fest verankert. Doch wer einen Blick in die seit einem Jahr geltende F-Gase-Verordnung wirft, stellt fest: Dort steht Propan mit einem GWP-Wert 0,02 drin. Was sind die Hintergründe, welche weiteren Kältemittel haben „plötzlich“ andere GWP-Werte und wie wirkt sich das in der Praxis aus?

Heute (11. März 2024) jährt sich zum ersten Mal der Geltungsbeginn der F-Gase-Verordnung EU 2024/573. Anlässlich dieses „Jubiläums“ weist cci Branchenticker auf einen Umstand hin, der bislang wenig Beachtung gefunden hat: In der F-Gase-Verordnung sind für Kältemittel GWP-Werte (Global Warming Potential) angegeben, die teils von den bisher gängigerweise verwendeten Werten abweichen. Um zu verstehen, warum das so ist, muss man wissen, wer die GWP-Werte bestimmt – und wie das geschieht.

Zuständig für Vorschläge bezüglich des Treibhauspotenzials von Kältemitteln ist der oft als „Weltklimarat“ bezeichnete Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Dabei handelt es sich um eine Institution der Vereinten Nationen. Im Auftrag des IPCC tragen Fachleute weltweit regelmäßig den aktuellen Kenntnisstand zum Klimawandel zusammen und bewerten ihn aus wissenschaftlicher Sicht. Ziel ist, Regierungen auf allen Ebenen mit Information zu versorgen, die sie zur Entwicklung ihrer Klimapolitik nutzen können. „Der IPCC forscht nicht selbst, sondern fasst die Aussagen zehntausender Veröffentlichungen in sogenannten Sachstandsberichten, den IPCC Assessment Reports, und Sonderberichten zusammen und bewertet sie aus wissenschaftlicher Sicht“, heißt es auf der Website der deutschen Koordinierungsstelle des IPCC.

Der im Vorspann exemplarisch gewählte GWP-Wert 3 von Propan (R290) basiert auf dem 4. Sachstandsbericht des IPCC, der in der F-Gase-Verordnung gebrauchte GWP-Wert 0,02 basiert dagegen auf dem 6. Sachstandsbericht des IPCC. Zwar ist Propan als Kohlenwasserstoff nicht per se Gegenstand der F-Gase-Verordnung, in deren Anhang VI sind aber auch die GWP-Werte nicht fluorierter Stoffe zur Berechnung des GWP von Gemischen gelistet – und das gemäß 6. Sachstandsbericht des IPCC, der für Propan besagten GWP-Wert von 0,02 vorsieht.

Für die als Reinstoffe und Mischungen gängigen Kältemittel sind demnach seit dem Geltungsbeginn der F-Gase-Verordnung GWP-Werte zu verwenden, die gegebenenfalls leicht von den bis dato gebräuchlichen GWP-Werten abweichen. Mehr darüber (inklusive Übersichtstabelle) unter Artikelnummer cci291901 in cci Wissensportal.

cci291969

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