Leser helfen Lesern: Zertifizierung für R290

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)
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Um den Umgang mit A3-Kältemitteln im Allgemeinen und mit R290 (Propan) im Speziellen geht es in unserer heutigen Frage in der Rubrik „Leser helfen Lesern“.

Von einem Leser, der als Meister selbst Handwerker nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) ausbildet und zertifiziert, hat uns eine Frage zum Umgang mit A3-Kältemitteln (brennbar) erreicht, die wir gerne weitergeben:

Welche Anpassungen der F-Gase-Verordnung (EU) 517/2015 sind für zertifizierte Mitarbeiter und Betriebe in Bezug auf den Umgang mit R290 (Propan) vorgesehen?

Zum Hintergrund meint dieser Leser: Um die Berechtigung zum Umgang mit R290 zu erlangen beziehungsweise wie in seinem Fall zu vergeben, müssten ja Zusatzqualifizierungen oder völlige Neuzertifizierungen wie beim Ende des „kleinen Kältescheins für synthetische Kältemittel“ mit der Verordnung (EU) 842/2009 stattfinden. Es werde aber praktisch nicht möglich sein, dass bei der Vielzahl von Kältesplit- und Wärmepumpengeräten am Markt, der gesamte Service über die klassische Kältebranche abgedeckt werden kann. Dieser Aspekt sei in der aktuellen Diskussion nicht berücksichtigt.
Gibt es aus unserer Leserschaft Hinweise, wie mit diesem Thema umzugehen ist? Dann antworten Sie gerne per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de oder über die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag.

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