EU-Parlament und EU-Rat: Gegenüberstellung der Änderungen zur F-Gase-Verordnung

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Bei der Neufassung der F-Gase-Verordnung geht es unter anderem im Phase-down um die künftige Verfügbarkeit von synthetischen Kältemitteln. (Abb. © CrazyCloud stock.adobe.com)

Nach den Abstimmungen des EU-Parlaments am 30. März und des EU-Rats am 5. April liegen nun deren Änderungswünsche zur Neufassung der F-Gase-Verordnung vor. cci Wissensportal hat diese Dokumente analysiert und daraus in einem Beitrag für die LüKK wichtige Punkte gegenübergestellt und kommentiert.

Die Änderungswünsche des EU-Parlaments (85 Seiten) und des EU-Rats (126 Seiten) basieren auf dem von der EU-Kommission im April 2022 erstellten Vorschlag zur Novelle der F-Gase-Verordnung. cci Wissensportal hat aus den drei Dokumenten zur Neufassung der F-Gase-Verordnung, also aus dem Vorschlag der EU-Kommission sowie den Änderungswünschen des EU-Parlaments und des EU-Rats, für die LüKK wichtige Punkte zusammengefasst und gegenübergestellt. Diese Punkte betreffen zum Beispiel teils deutlich unterschiedliche Vorschläge der Gremien zu Terminen und Szenarien für Verbote von F-Gasen in Wärmepumpen, Raumklimageräten und in Flüssigkeitskühlsätzen. Hinzu kommen Änderungen der Phase-down-Vorgaben zur künftigen Verfügbarkeit von F-Gasen.
In einem Trilog werden nun Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Rats auf Basis der drei Dokumente eine endgültige Fassung der künftigen F-Gase-Verordnung beraten und diese verabschieden.

Die ausführliche Zusammenfassung mit Analysen dieser Änderungsdokumente steht im Beitrag „EU-Parlament und EU-Rat: Wichtige Änderungen zur Neufassung der F-Gase-Verordnung“ in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci201149.

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