BIV: Verbändevereinbarung zum gewerkeübergreifenden Arbeiten

(Abb. © ZVEH)
Von links: Dietrich Asche (Geschäftsführer BIV), Heribert Baumeister (Bundesinnungsmeister BIV), Jörg Dittrich (ZDH-Präsident), Stefan Ehinger (ZVEH-Präsident) und Alexander Neuhäuser (ZVEH-Hauptgeschäftsführer). (Abb. © ZVEH)

Der BIV hat zusammen mit dem ZVEH die Verbändevereinbarung zum gewerkeübergreifenden Arbeiten an Kälte- und Elektronanlagen nachjustiert. Kälteanlagenbauer dürfen nun am TREI-Verfahren (Technische Regeln Elektroinstallation) teilnehmen.

Seit 2011 gibt es die „§ 7 a-Verbändevereinbarung“ zwischen dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt, Diese haben die Verbände am 1. Juni per Unterschrift bestätigt und aktualisiert. „Ziel ist, das gewerkeübergreifende Arbeiten im Zuge der Energiewende zu erleichtern und sicherzustellen, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden“, heißt es dazu in einer gemeinsamen Pressemitteilung von BIV und ZVEH.

Neu in Vereinbarung aufgenommen wurde für das Kälteanlagenbauerhandwerk die Möglichkeit, am sogenannten TREI-Verfahren (Technische Regeln Elektroinstallation) teilzunehmen. Zum Zwecke der Vorbereitung auf den Sachkundenachweis (TREI) werden Lehrgänge in zertifizierten Schulungsstätten und eine entsprechende Prüfung angeboten. Für das Elektrohandwerk wurde im Rahmen der Ausübungsberechtigung das Spektrum auf natürliche und brennbare Kältemittel ausgeweitet.

Mit der Unterzeichnung der aktualisierten Vereinbarung bekräftigen die beiden Verbände nochmals ihren Willen zur gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit. Dazu sagte BIV-Geschäftsführer Dietrich Asche: „Die Aktualisierung der Verbändevereinbarung unterstreicht zum einen die enge Kooperation der beiden Verbände und zum anderen die Notwendigkeit arbeitsteiliger Prozesse in den klimarelevanten Gewerken.“ Die für die Eintragung nach § 7 a HwO zuständigen Handwerkskammern orientieren sich bei ihren Verwaltungsentscheidungen regelmäßig an den Vorgaben der Fachverbände.

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Ein Kommentar zu “BIV: Verbändevereinbarung zum gewerkeübergreifenden Arbeiten

  1. Eine nette Idee, diese Jahrzehnte alte Verbändevereinbarung wieder einmal „abzustauben“ und aufzufrischen. Ohne das SHK-Handwerk und den ZVSHK als Dritten im Bunde wird das Handwerk den anstehenden Aufgaben klimarelevanter Gewerke – Stichwort „Wärmepumpen“ – nur leider nicht gerecht werden. Hinzu kommt der Fachkräftemangel. Laut jüngsten Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit gehören alle drei Gewerke inzwischen zu den Top Ten Engpassberufen! Darum bitte das „Bündnis für klimarelevante Gewerke“ schnell erweitern. Ansonsten wird es tatsächlich eng.

    Achim Frommann
    PR Werkstatt NutzWort
    Sasbach

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