Umweltzeichen „Blauer Engel“ nun auch für Flüssigkeitskühler

(Abb. © UBA)
Das UBA hat Kriterien veröffentlicht, auf deren Basis ein Flüssigkeitskühler mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet werden kann. (Abb. © UBA)

Jeden Dienstag beschäftigt sich cci Branchenticker mit Normen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen. Heute berichten wir über Grundlagen, Anforderungen und Kriterien des neuen Umweltzeichens DE-UZ 231 „Blauer Engel“ für Flüssigkeitskühlsätze, die das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht hat.

Mit dem „Blauen Engel“ werden Produkte, Geräte und Systeme ausgezeichnet, die eine besonders gute Effizienz und Umweltfreundlichkeit aufweisen. Dazu tragen bei Flüssigkeitskühlsätzen zum Beispiel der Einsatz eines natürlichen Kältemittels sowie das Einhalten einer Mindesteffizienz und einer möglichst geringen Schallleistung bei.
Eine von cci Wissensportal erstellte Zusammenfassung der Kriterien für den „Blauen Engel“ für Flüssigkeitskühlsätze steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci260195.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2023 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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