Vorab lesen: Diskussion zur indirekten Verdunstungskühlung und deren Meldepflichtigkeit

Ein Verfahren der indirekten Verdunstungskühlung: Die Abluft wird in einem Verdunstungsaggregat auf bis zu 96 % relative Feuchte befeuchtet. Dazu wird das Befeuchtungswasser fein verteilt oben auf den Verdunster aufgegeben und strömt langsam nach unten. (Abb. © cci Dialog GmbH)
Ein Verfahren der indirekten Verdunstungskühlung: Die Abluft wird in einem Verdunstungsaggregat auf bis zu 96 % relative Feuchte befeuchtet. Dazu wird das Befeuchtungswasser fein verteilt oben auf den Verdunster aufgegeben und strömt langsam nach unten. (Abb. © cci Dialog GmbH)

Die nächste Ausgabe von cci Zeitung erscheint am Dienstag, den 6. Februar. Darin diskutieren Leser über ungeklärte Fragen der indirekten Verdunstungskühlung und über den Auslegungsfragebogen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI). Abonnenten, die Mitglied in cci Wissensportal sind, lesen die Diskussion bereits heute.

Im Beitrag „Verdunstungskühlung ist meldepflichtig: Fallen bestimmte RLT-Anlagen unter die 42. BImSchV?“ erläutert der Sachverständige Jacob Kornag, warum bestimmte RLT-Anlagen den Vorgaben der 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) und dem Auslegungsfrageboden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) unterliegen. Dieser Beitrag hat unsere Leser zu Reaktionen in Form von Zuschriften veranlasst.
Den vorgestellten Beitrag finden Sie untenstehend als Anhang, reserviert für Mitglieder von cci Wissensportal. Persönliche Abonnenten von cci Zeitung können sich ohne weitere Kosten in cci Wissensportal anmelden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Brigitte Käfer (0721/565 14-32, brigitte.kaefer@cci-dialog.de).

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