Neue UBA-Website mit Fragen und Antworten zur F-Gase-Verordnung

Die FAQ-Website des UBA enthält in 11 Abschnitten 33 Fragen und Antworten zur neuen F-Gase-Verordnung 2024/573. (Abb. © Stockhausen/stockadobe.com)

Donnerstag ist Techniktag. Welche Anforderungen enthält die F-Gase-Verordnung im Hinblick auf Leckagekontrollen an LüKK-Anlagen? Was ist dabei speziell für Mischungen mit HFO-Kältemitteln zu beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert eine neue Website des Umweltbundesamts. Dort finden Interessierte Erläuterungen und Klarstellungen zur neuen F-Gase-Verordnung.

Allen Akteuren der LüKK, die sich generell mit der neuen F-Gase-Verordnung und deren Details beschäftigen, sei eine neue Website des Umweltbundesamts (UBA), Dessau, empfohlen. Dort befinden sich in Form von FAQ (Frequently Asked Questions) ergänzende Informationen, Erläuterungen und Klärungen zur F-Gase-Verordnung 2024/573. Das FAQ ist in 11 Abschnitte untergliedert und enthält insgesamt 33 Fragen und Antworten, die laut UBA häufig zur Verordnung gestellt werden. Allerdings sind die Antworten nicht rechtsverbindlich. Das UBA schreibt dazu: „In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden zu einzelnen Fragestellungen ein. Die Antworten sind zwar mit den zuständigen Behörden des Vollzugs abgestimmt. Sie sind aber im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend. Diese FAQs werden bei Bedarf ergänzt und angepasst.“

Zu den Themen der FAQ zählen beispielsweise Dichtheitskontrollen an Kälte- und Klimaanlagen, Emissionsvermeidung, Vorbefüllung, Phase-down, Kennzeichnung von LüKK-Anlagen und Zertifizierung von Fachpersonen. Der Abschnitt „Inverkehrbringen, Verwendung und Inbetriebnahme“ ist mit 11 Fragen und Antworten der umfangreichste der FAQ.

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